Schön: Ja zur Verbesserung der Transparenz von Gehaltsstrukturen - Nein zu überbordender Bürokratie
Berlin (ots)
Die intensive Diskussion hat sich gelohnt
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:
"Dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen, ist auch der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein großes Anliegen. Die Tatsache, dass Frauen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts auch bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Bedingungen immer noch sieben Prozent weniger verdienen als Männer und sich diese Lohnlücke seit Jahren nicht verringert, rechtfertigt gesetzliche Maßnahmen. Darauf haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich immer dafür eingesetzt, den berechtigten Anliegen der Frauen nach größerer Transparenz bei den Gehaltsstrukturen Rechnung zu tragen ohne die Privatwirtschaft zu überfordern. Wir begrüßen daher, dass im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung und in der Ressortabstimmung noch wichtige Veränderungen an dem Entwurf aus dem Bundesfrauenministerium erreicht und die von der Ministerin ursprünglich vorgesehene überbordende Bürokratie verhindert werden konnten. Selbst das Ministerium geht nun davon aus, dass nur 1 Prozent der Berechtigten ein Auskunftsverlangen stellen wird.
Außerdem ist es gelungen, Unternehmen, in denen Tarifverträge gelten, von der Auskunftspflicht über das Durchschnitts-Entgelt von Kollegen in gleichwertigen Positionen auszunehmen: Hier genügt der Verweis auf die tarifvertraglichen Regelungen. Außerdem werden - entgegen den ursprünglichen Plänen der Ministerin - große Unternehmen nicht verpflichtet, alle drei Jahre mit Hilfe betrieblicher Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen zu überprüfen. Sie werden lediglich aufgefordert, dies regelmäßig zu tun. Auch die Verpflichtung, in Stellenanzeigen künftig das Mindestgehalt anzugeben, ist entfallen.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns den Gesetzentwurf genau anschauen und auf seine Praxistauglichkeit überprüfen. Außerdem wollen wir dann von der Bundesregierung wissen, wie sie die zusätzliche bürokratische Belastung der Wirtschaft kompensieren will (One-in-one-out-Regel)."
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