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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Kürzung der Vertriebenen-Kulturarbeit verstößt gegen geltendes Recht - weitere Kürzungen für 2003 geplant

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorstellung der vom
wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag in Auftrag
gegebenen rechtsgutachterlichen Stellungnahme zur Kulturförderung
nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz am 20. Juni 2002
erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die sogenannte Neukonzeption der Bundesregierung zur
Kulturförderung nach § 96 Bundesvertrieben- und Flüchtlingsgesetz
(BVFG) aus dem Jahre 2000 unter dem Titel "Konzeption zur Erforschung
und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen
Europa"" verstößt grob gegen geltendes Recht. Zu diesem Urteil kommt
ein Gutachten, welches auf Veranlassung des Kollegen Dr. Peter
Paziorek und mir im Auftrag des wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages erstellt wurde. Das Gutachten wurde erstellt
von Prof. Dr. Dr. Michael Silagi vom Institut für Völkerrecht an der
Universität Göttingen.
Seit Vorlage der Neukonzeption durch den damaligen
Kulturstaatsminister Dr. Michael Naumann hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Ablehnung demgegenüber deutlich
gemacht. Dies schon deshalb, da sie nur einem Ziel diente, nämlich
dem Herausdrängen der Vertriebenenverbände aus der Kulturarbeit durch
massive Kürzungen und Streichungen von Haushaltsmitteln. Seit dem
Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung im Herbst des Jahres 1998
wurde die Bundesförderung der Pflege des Kultur- und Geschichtserbes
der deutschen Heimatvertriebenen von 23 Millionen Euro im letzten
Haushalt der unionsgeführten Bundesregierung (1998) auf 16,5
Millionen Euro im Jahr 2002 abgesenkt. Der Haushaltstitel hat sich
demnach in vier Jahren um knapp 30 Prozent vermindert. Diese rigiden
Kürzungen gingen besonders zu Lasten der kulturellen Breitenarbeit
sowie zu Lasten der für die Kulturarbeit zuständigen Träger. Die
Kürzungen betrafen sowohl den institutionellen Bereich als auch den
Bereich der Projektförderung, so dass die über Jahrzehnte gewachsenen
Strukturen der wichtigen Vertriebenenkulturarbeit schwer geschädigt
und vielerorts in ihrem Bestand gefährdet wurden. Die Kürzungen
gingen und gehen in besonderem Maße zu Lasten der wichtigen
kulturellen Breitenarbeit und zu Lasten grenzüberschreitender
Austauschprogramme und der verständigungspolitischen Arbeit mit
unseren östlichen Nachbarn. Insgesamt hat die Bundesregierung größten
Schaden im Bereich der Vertriebenenkulturarbeit angerichtet.
Für das Haushaltsjahr 2003 sind seitens der rot-grünen
Bundesregierung weitere gravierende Einschnitte bei der
Kulturförderung nach § 96 geplant. Im erst gestern durch
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesfinanzminister Hans Eichel
vorgestellten Haushaltsentwurf für das Jahr 2003 sind lediglich noch
15 Millionen Euro für die kulturellen Maßnahmen im Rahmen des § 96
vorgesehen. Besonders einschneidend ist dabei, dass der Titel für die
Förderung der Maßnahmen des kulturellen Austausches auf Null gesetzt
wurde, der im Jahr 2002 noch 1,48 Millionen Euro beträgt. Der
wichtigen verständigungspolitischen Arbeit, die seitens der
Vertriebenen seit 1990 mit grenzüberschreitenden Maßnahmen
stattfindet, wird damit die finanzielle Grundlage entzogen.
Die mit der Umsetzung dieser Neukonzeption durch die
Bundesregierung verbundenen Negativfolgen führten in der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion von Anfang an zu der Ansicht, dass die
Bundesregierung den ihr obliegenden Gesetzesauftrag des
Bundesvertriebenengesetzes nicht erfüllt. Das nun vorliegende
Gutachten bestätigt deutlich diese Ansicht. So war u.a. nach
Kriterien für eine angemessene Förderhöhe sowie danach gefragt
worden, ab wann die aus § 96 BVFG für Bund und Länder erwachsenen
Verpflichtungen als nicht erfüllt gelten können. Im Gutachten findet
sich dazu die Aussage: "Anhaltspunkt für eine angemessene Höhe der
Gesamtförderung nach § 96 BVFG durch Bund und Länder wäre der Betrag,
der von der Wende von 1989/90 bis zum Beginn der Neuordnung der
Förderung den geförderten Institutionen zugeflossen ist." Es ist also
ganz klar festzustellen, dass die rot-grüne Bundesregierung mit ihrer
Kürzungspolitik ihre Aufgaben nicht erfüllt.
Das faktische Herausdrängen der Vertriebenenverbände aus der
Kulturförderung wurde seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von
Anbeginn als durchsichtiges Spiel enttarnt und scharf kritisiert.
Auch dieser Aspekt fand Eingang in den Auftrag an den Gutachter, in
dem gefragt worden ist, ob § 96 BVFG einen bereits bestehenden
organisatorischen Rahmen voraussetzt und ob Wortlaut und Zweck des §
96 BVFG es ermöglichen, die Vertriebenen und ihre Organisationen und
Kultureinrichtungen von der Förderung auszuschließen. Das Gutachten
kritisiert das Bestreben der Bundesregierung als klaren Verstoß gegen
geltendes Recht. Wörtlich wird ausgeführt: "§ 96 BVFG entstand also
angesichts eines bereits bestehenden organisatorischen Rahmens für
eine Kulturförderung. Die Vorschrift hat somit letztendlich die
Förderung der Kultureinrichtungen und der wissenschaftlichen
Einrichtungen der Vertriebenen legitimiert und wandelte ... das Recht
der Ostdeutschen, um die Pflege ihrer kulturellen Belange besorgt zu
sein, zu einer staatlichen und staatsbürgerlichen Pflicht." An
anderer Stelle heißt es dann resümierend: "Die Zuständigkeit des
Bundesgesetzgebers ist persönlich und sachlich auf die Vertriebenen
samt ihren Organisationen beschränkt. Ihnen hat demnach auch in
Zukunft nicht bloß ein Teil, sondern die gesamte Förderung nach § 96
BVFG zuzukommen."
Stets haben CDU und CSU dem § 96 Bundesvertriebenen- und
Flüchtlingsgesetz einen hohen rechtlichen Stellenwert eingeräumt.
Davon ausgehend wurde die Neukonzeption, die einzig auf Beschluss der
Bundesregierung zurückgeht, von Anfang an hinsichtlich ihrer
Legitimation in Zweifel gezogen. Das Gutachten bestätigt dies
ausdrücklich und unterstreicht den hohen Stellenwert auch mit der
Festschreibung im Einigungsvertrag. Die von der Bundesregierung in
der Begründung ihrer Neukonzeption angegebenen veränderten
Rahmenbedingungen werden ebenfalls verworfen. Im Gutachten heißt es
dazu, dass "bloße 12 Jahre nach dem Beitritt der DDR zum freien Teil
Deutschlands schon in Anbetracht des anhaltenden
Spätaussiedlerzustroms keinesfalls von einem grundlegenden Wandel
derjenigen Umstände die Rede sein" kann, "welche die Vertragsparteien
des Einigungsvertrages zur Vereinbarung der uneingeschränkten
Übernahme des § 96 BVFG in das Beitrittsgebiet veranlassten."
Vielmehr ist die rechtliche Bestimmung einer willkürlichen Änderung
durch Novellierung der Vorschrift entzogen. Einer faktischen Änderung
durch Rechtsanwendung ist der § 96 BVFG somit erst recht entzogen. Im
Gutachten wird festgestellt: "Erst recht gilt dies für eine bloße
Änderung des Gesetzesvollzugs durch den Bund und die Länder, mit
welcher der Zweck der unverändert fortbestehenden Norm vereitelt
würde."
Es ist daher festzustellen, dass die Neukonzeptionierung der
Vertriebenenkulturarbeit, wie sie von der rot-grünen Bundesregierung
vorgenommen wurde, einer rechtlichen Grundlage entbehrt.
Eine unionsgeführte Bundesregierung wird eine derartige
Kahlschlagpolitik, die zudem geltendem Recht widerspricht,
unverzüglich beenden. Dies kommt auch im gemeinsamen
Regierungsprogramm von CDU und CSU zum Ausdruck. Sie wird die Mittel
für die Kulturförderung der Vertriebenen nach § 96 schrittweise
wieder erhöhen.
Auch wird eine unionsgeführte Bundesregierung die Förderung der
Kulturarbeit an den Bedürfnissen der Träger orientieren, damit eine
erfolgreiche Projektarbeit, vor allem in der kulturellen
Breitenarbeit und im Bereich der verständigungspolitischen Arbeit
garantiert ist. Eine erfolgreiche Projektarbeit bedarf eines
gesicherten institutionellen und strukturellen Rahmens, um
erfolgreich betrieben werden zu können. Eine von CDU und CSU geführte
Bundesregierung wird sich dies zur Aufgabe machen und bestrebt sein,
den Trägern der Kulturarbeit Planungsperspektiven zu geben.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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