Winkelmeier-Becker/Luczak: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen
Berlin (ots)
Reform der Vermögensabschöpfung stärkt Kampf gegen Organisierte Kriminalität und verbessert Opferschutz
Der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:
Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetz zur Vermögensabschöpfung erhält der Staat bessere Möglichkeiten da anzusetzen, wo es weh tut - beim Portemonnaie. Die neuen Regelungen ermöglichen vor allem eine effektive Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung. Vermögen, die keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem Beschluss eingezogen werden.
Gut ist, dass die Union ihre Forderung durchgesetzt hat, auch Gewinne aus Menschenhandel und Zuhälterei einfacher abschöpfen zu können. Gerade in diesem unmenschlichen Gewerbezweig der Organisierten Kriminalität wäre alles andere unverständlich gewesen. Insgesamt vereinfachen wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften den Einsatz der Vermögensabschöpfung, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden."
Jan-Marco Luczak:
"Als Union sagen wir ganz klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen! Mit dem Gesetz schließen wir daher erfolgreich Abschöpfungslücken, vereinfachen die Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte, erleichtern deren vorläufige Sicherstellung und stärken die Rechtsposition von Opfern von Straftaten.
Dabei bleiben wir unserem Leitbild des Opferschutzes auch bei der Reform der Vermögensabschöpfung treu. Bisher galt bei der Entschädigung von Vermögensstraftaten: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Mit der Reform sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren"
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