Weinberg: Im Kinderschutz muss immer der Einzelfall zählen
Berlin (ots)
Heim- und Pflegekinder brauchen einen ganzheitlichen Blick
Derzeit werden die geplanten Gesetzesänderungen zu Kindern in Pflegefamilien und Heimen breit diskutiert. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Wir können die vom Bundesfamilienministerium geplante Pflegekinderreform nicht mittragen und wurden in unserer Kritik von den vernichtenden Urteilen der Sachverständigen in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 19. Juni 2017 bestätigt.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nicht erkennbar. Zum einen gibt es bereits die rechtliche Möglichkeit, einen dauerhaften Verbleib des Kindes im Heim oder in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, wenn das Wohl des Kindes bei der Rückführung zu den Eltern gefährdet wäre. Zum anderen weil sich schablonenhaftes Denken im Kinderschutz verbietet. Es kommt im Familienrecht immer auf den Einzelfall an. Familiengerichte und Jugendämter müssen prüfen, was für das jeweilige Kind in der jeweiligen Situation, in der jeweiligen Beziehungsstruktur das Beste ist. Wenn laut Gesetzentwurf dagegen vor allem Formeln wie "Kontinuität" und "Stabilität" darüber entscheiden sollen, ob ein Kind weiter im Heim oder in der Pflegefamilie untergebracht wird, auch wenn Eltern wieder erziehungsfähig sind, wird das der Vielschichtigkeit der Bedürfnisse und Umstände nicht gerecht.
Immerhin willigen 68 Prozent der leiblichen Eltern freiwillig in die Fremdunterbringung ihrer Kinder ein oder suchen von sich aus Hilfe. Nicht alle misshandeln und vernachlässigen ihre Kinder, nicht alle sind vollständig erziehungsunfähig. Es gibt Herkunftseltern, die liebevoll sind, aber aufgrund einer Krankheit ausfallen oder in einer vorübergehenden Lebenskrise stecken. Es gibt auch Kinder, die mit ihren Pflegeeltern nicht zurechtkommen, und Pflegeeltern, die keine gute Bindung aufbauen. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie schreibt in ihrer Stellungnahme: 'Auch Pflegeeltern können aus unterschiedlichen Gründen, die in dem Bedarf des Kindes oder der eigenen Familiensituation liegen, an ihre Grenzen kommen, so dass Pflegeverhältnisse nicht fortgesetzt werden können und Kinder in mehreren Pflegefamilien und Heimen leben müssen.'
Es gibt erschütternde Fälle, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Es gibt auch schreckliche Fälle, bei denen Kinder in Pflegefamilien oder in Heimen zu Schaden kamen. Daran erinnerte am 19. Juni 2017 in der Anhörung des Deutschen Bundestags Thomas Mörsberger, der Mitglied des runden Tisches Heimaufsicht war. Dass auch in den letzten Jahren Kinder getötet und misshandelt wurden, obwohl die Ämter bereits eingeschaltet waren, lag nicht an der Gesetzeslage, sondern an der falschen Anwendung der Gesetze. In diesen Fällen wären die zuständigen Behörden und Gerichte gesetzlich verpflichtet gewesen, die Kinder aus den katastrophalen Zuständen herauszunehmen. Wenn Kinderschutz versagt, liegt das vielmehr an zu wenig qualifiziertem Personal in den zuständigen Ämtern und Einrichtungen. Wir brauchen mehr verbindliche Qualifizierung bei Familienrichtern, Jugendämtern oder bei Verfahrensbeiständen.
Viele Pflegeeltern machen einen tollen Job und haben meine aufrichtige Bewunderung für diese wertvolle Arbeit mit oft sehr schwierigen Kindern. Die besonderen Herausforderungen, auch die Herkunftseltern als Teil des Familiensystems des Kindes miteinzubeziehen, meistern viele Pflegeeltern hervorragend. Im Unterschied zu Adoptionen haben aber Kinder in Pflegefamilien immer zwei Familien. Die Sachverständigen des Bundestages haben betont, dass es für eine gesunde Entwicklung wichtig ist, keine Seite zu verdrängen, sondern - soweit möglich - im Interesse des Kindes das ganze System zu sehen.
Herkunftseltern, die ressourcenarm sind, haben keine eigene Lobby. Die Union setzt sich dafür ein, dass auch das ganze Familiensystem des Kindes gesehen und die Bedeutung der Herkunftseltern nicht negiert wird."
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