Harbarth: Neuregelung der Quellen-TKÜ nur Anpassung an technologische Entwicklung
Berlin (ots)
Nur die Dümmsten unter den Kriminellen nutzen noch herkömmliche Kommunikationsmittel
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag eine neue Rechtsgrundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Online-Durchsuchung gelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:
Die Kritik der Grünen geht an der Sache vorbei. Beide Maßnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig. In allen Kriminalitätsbereichen und insbesondere im Bereich des islamistischen Terrorismus erfolgt die Kommunikation heute nicht mehr über SMS oder ein gewöhnliches Telefonat, sondern über Messengerdienste, die jedem Nutzer eine starke Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Nur die Dümmsten unter den Kriminellen nutzen noch die herkömmlichen Mittel.
Wir brauchen deshalb dringend Instrumente, die unsere Polizei in die Lage versetzen, durch den Einsatz einer bestimmten Software Kommunikation mitzulesen, bevor diese durch einen Messengerdienst verschlüsselt wird. Niemand will jedoch Messengerdienste zur Herausgabe ihrer Verschlüsselung zwingen und eine flächendeckende "Überwachung" ermöglichen.
Es geht auch nicht um eine Ausweitung von Befugnissen. Die neue Rechtsgrundlage soll im digitalen Bereich nur das ermöglichen, was im analogen Bereich seit langer Zeit unumstritten ist und praktiziert wird. So stellt niemand die Möglichkeit infrage, ein Telefonat mitzuhören, eine SMS mitzulesen oder eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Diese Maßnahmen kommen nur in Fällen schwerster Kriminalität zum Einsatz und müssen von einem Richter angeordnet werden. Entsprechendes wird in Zukunft auch für den Einsatz der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung gelten. Der Deutsche Richterbund begrüßt die neunen Möglichkeiten deshalb ausdrücklich.
Der Staat hat Verantwortung für den Schutz der Bürger. Wir stehen für einen starken Rechtsstaat, der die Freiheitsrechte garantiert, und zwar alle Freiheitsrechte. Dazu gehört auch ein Recht auf vertrauliche Kommunikation. Aber es gibt auch ein Recht darauf, von Schwerstkriminellen nicht bestohlen, nicht verletzt oder gar ermordet zu werden.
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