CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Rot-Grün plant Reduzierungen
bei der Integration junger Spätaussiedler
Berlin (ots)
Zu der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, Dr. Edith Niehuis, auf die schriftliche Frage an die Bundesregierung zum Thema "Fortführung der Garantiefondsmaßnahmen für junge Spätaussiedler" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Deutlich zeichnen sich die negativen Auswirkungen des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, bereits jetzt für die deutschen Spätaussiedler ab. Vor allem die Träger der außerschulischen Bildungsarbeit schlagen Alarm.
Durch den Wegfall der Garantiefondsmaßnahmen im Haushalt des Jahres 2003 entsteht vor allen Dingen auf dem Gebiet der Sprachförderung zum Erwerb eines Schulabschlusses für nicht mehr schulpflichtige junge Spätaussiedler eine Lücke.
Auf die Frage, wie es die Bundesregierung rechtfertigt, die bisher bestehende Möglichkeit für nicht mehr allgemein schulpflichtige junge Spätaussiedler zu beenden, durch Garantiefondsmaßnahmen im Sprachkursbereich einen qualifizierten deutschen Schulabschluss zu erwerben, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, Dr. Edith Niehuis, u.a.:
"Die Förderung von Sprachkursen für nicht mehr allgemein schulpflichtige junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler über den Garantiefonds kann deshalb zukünftig entfallen. Von der Möglichkeit Sprachkurse mit qualifiziertem deutschem Schulabschluss anzubieten, haben auch in der Vergangenheit nur einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Die Mehrzahl der Länder hat den Jugendlichen die Nachholung des Schulabschlusses innerhalb ihrer schulischen Maßnahmen ermöglicht. Dies muss in Zukunft zur Regel werden."
In der Antwort heißt es weiter:
"Da ab 2003 alle Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht die gleiche sprachliche Erstintegrationsförderung erhalten sollen, ist eine spezielle Sprachkursförderung einzelner Zuwanderergruppen nach unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen nicht mehr möglich."
Die Bundesregierung offenbart mit ihrer Antwort wieder einmal ihren Willen, bei den wichtigen Integrationskosten zu sparen und das, nachdem im Jahr 2001 zwei Zuwanderungskommissionen übereinstimmend die gleichen Defizite ausgemacht haben. Angesichts des allgemeinen Konsenses darüber, dass insbesondere die Integration der jugendlichen und jungen erwachsenen Spätaussiedler besonderer Anstrengung bedarf, ist diese Haushaltsentscheidung der rot-grünen Bundesregierung mehr als kontraproduktiv.
Entgegen der in der Antwort aufgestellten Behauptung haben nicht nur einige Bundesländer von den Garantiefondsmaßnahmen Gebrauch gemacht, vielmehr sind die Mittel aus dem Garantiefonds pro Jahr zu 98 Prozent abgerufen worden. Dies weist auf den großen Bedarf hin. Dies weist aber auch darauf hin, dass die Bundesregierung hier wieder einmal Politik zu Lasten der Bundesländer macht, in dem sie wichtige Bundesaufgaben an die Länder delegiert.
In erster Linie geht die Kahlschlagpolitik der rot-grünen Bundesregierung zu Lasten der deutschen Spätaussiedler und die daraus erwachsenden Integrationsdefizite zu Lasten der Gesellschaft.
Eine Integrationspolitik je nach Ermessen und Kassenlage ist mit der Union nicht zu machen. Die Sprachkursträger und die für die Integration verantwortlichen Länder müssen Planungssicherheit bei den Finanzmitteln haben, damit ein solides Integrationsangebot aufgebaut werden kann, um nicht zuletzt dem Aussiedler und Migranten die notwendige Förderung zukommen zu lassen.
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