Böhmer: Alternativen zur PID aufzeigen
Berlin (ots)
Zum Gutachten des Nationalen Ethikrats zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Mit einer beschränkten Zulassung von Präimplantationsdiagnostik (PID), wie der Nationale Ethikrat sie empfiehlt, führt der Weg in die falsche Richtung. Wir müssen stattdessen die Alternativen zur Präimplantationsdiagnostik aufzeigen und fördern, so zum Beispiel die Polkörperdiagnose an der unbefruchteten Eizelle. Wir brauchen außerdem dringend ein dichtes Netz von genetischen Beratungsstellen, damit Paare mit Kinderwunsch mit ihren Fragen zu Erbkrankheiten und genetischen Risiken nicht allein gelassen werden.
Die Empfehlung des Nationalen Ethikrats ist eine von vielen in den vergangenen Wochen veröffentlichten Stellungnahmen zur PID, die der Bundestag zur Kenntnis nimmt. Im Bundestag selbst hat die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der Medizin" zur Präimplantationsdiagnostik eindeutig Stellung bezogen: Sie empfiehlt, PID in Deutschland nicht zuzulassen. Die Gesetzeslage in Deutschland ist diesbezüglich klar. Die PID ist nach jetziger Rechtslage aus guten Gründen nicht zugelassen. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt eine künstliche Befruchtung nur zum Zweck der Fortpflanzung. Bei der PID kommt es aber zur Selektion und möglicher Verwerfung menschlichen Lebens. Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für das menschliche Leben von Anfang an.
Der Wunsch von Paaren nach einem gesunden Kind ist mehr als verständlich. Aber mit der Zulassung der PID entsteht das Problem der Grenzziehung. Welche Kriterien setzen wir an? Ziel des Nationalen Ethikrates ist es, die Grenzen möglichst eng zu ziehen. Aber wie soll Eltern vermittelt werden, dass ihre Krankheit vielleicht nicht unter die festgelegten Kriterien fällt? Die Folge wäre eine ständige Diskussion und eine ständige Ausweitung der Kriterien. Das Beispiel Belgien zeigt dies klar und deutlich: Dort ist PID trotz Einschränkungen inzwischen auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung.
Unser Embryonenschutzgesetz hat sich bisher bewährt und erfreut sich hoher Anerkennung im In- und Ausland. Mit einer beschränkten Zulassung der PID würde es in seinem Kern angegriffen.
Mit der Nichtzulassung von PID steht Deutschland nicht allein in Europa und der Welt. Auch in anderen Ländern wie Irland, Österreich, der Schweiz und Kanada ist die Präimplantationsdiagnostik verboten.
Bei der Präimplantationsdiagnostik darf es ebenso wie beim Klonen menschlicher Embryonen kein "Nein, aber" geben, denn jede Grenzziehung wirft weitere Fragen auf.
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