Koschyk/Schmidt: Schily springt zu kurz
Berlin (ots)
Zu den Plänen von Innenminister Schily, die notwendige Grundgesetzänderung durch ein "Luftpolizeigesetz" zu umgehen, erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Es ist bemerkenswert, dass nun auch Bundesinnenminister Schily erkennt, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht ausreicht, um bei Gefahrenabwehr besonderer terroristischer Bedrohung auch auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zurückzugreifen, wo die polizeilichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Mit seinen Vorschlägen für ein "Luftpolizeigesetz" springt Innenminister Schily jedoch zu kurz, weil er unverändert den von Bundesverteidigungsminister Struck für notwendig erachteten Grundgesetzänderung ausweicht. Es ist unverantwortlich, wenn Rot-Grün weiter über die notwendige Anpassung des Grundgesetzes an neue Gefährdungslagen streitet, anstelle endlich gemeinsam mit der Union für die Beseitigung von Schutzlücken zu sorgen.
Gegenwärtig bietet Rot-Grün ein Bild der Uneinigkeit. Koalitionsfriede geht vor Sicherheit der Bevölkerung. Die rein ideologischen Gründe, aus denen die Grundgesetzänderung verweigert wird, müssen zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung jetzt endlich zurückgestellt werden. Es geht nicht darum, dass die Bundeswehr z.B. gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wird. Es ist geradezu absurd zu befürchten, dass die eigene Regierung oder der Bundeskanzler die Armee gegen die eigene Bevölkerung zu Machtzwecken einsetzt. Selbst die CDU/CSU würde der Regierung und dem Bundeskanzler solches Misstrauen nicht entgegenbringen.
Der CDU/CSU geht es um klare Regelungen für Polizei und Bundeswehr im Falle einer terroristischen Bedrohung. Dem Bürger ist es letztlich gleichgültig, ob er von der Polizei oder von der Bundeswehr vor terroristischen Angriffen geschützt wird.
Die Tatsache, dass die Bundeswehr angesichts der Terrorbedrohung neue Aufgaben übernehmen muss, wird Schily auch mit seinem "Luftpolizeigesetz" nicht umgehen, weil er z.B. völlig mögliche Bedrohungslagen im ABC-Bereich ausblendet. Deshalb sollten die notwendigen Klarstellungen auch dort erfolgen, wo sie rechtssystematisch hingehören. Nebenkriegsschauplätze und ideologische Scheuklappen taugen nichts.
Die CDU/CSU fordert daher umgehend, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen. Es kann nicht gewartet werden, bis wieder etwas passiert.
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