Eichhorn: Urteil zur Anonymen Geburt stärkt Schutz des Lebens
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, ein Kind anonym gebären zu können, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zulassung von anonymen Geburten ist zu begrüßen, da es den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt rückt. Die in Frankreich mögliche anonyme Geburt verstößt nicht gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz der Familie, argumentierten die Richter.
Durch die Zulassung der "Anonymen Geburt" wird Müttern in Konfliktsituationen ein Ausweg eröffnet, um das Leben ihres Kindes zu retten und es ohne gesundheitliche Gefährdung der Mutter zur Welt zu bringen. Geburten, die ohne Beistand einer Hebamme oder eines Arztes stattfinden müssen, gefährden nicht nur die Gesundheit und das Leben der Frau, sondern auch des Kindes.
Daher ist es notwendig, alles zu tun, um Leben zu retten und die körperliche Unversehrtheit zu schützen.
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