Böhmer: Biopolitische Grundposition der Union bestärkt
Berlin (ots)
Zur Abstimmung über die Anträge "Einsetzung einer Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" und "Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten" erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Mit den beiden Anträgen bekräftigen wir die biopolitische und bioethische Grundposition, die wir mit dem Embryonenschutzgesetz eingeschlagen und mit dem Stammzellgesetz bestätigt haben. Wir zeigen mit dem Klonantrag, dass es im Deutschen Bundestag eine breite und nachdrückliche Übereinstimmung für den Schutz des Lebens und die unbedingte Wahrung der Menschenwürde gibt. Wir machen mit der Einsetzung der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" deutlich, dass in den entscheidenden Fragen des Menschseins der Deutsche Bundestag der Ort der Beratung und der Entscheidung war, ist und bleibt.
Mit dem Antrag für ein weltweites Verbot sowohl des reproduktiven als auch des therapeutischen Klonens machen wir national und international deutlich: Klonen ist unabhängig von den angewandten Methoden und dem erstrebten Zweck mit den tragenden Prinzipien unseres Grundgesetzes unvereinbar. Denn menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Auch stehen die Heilungsversprechen, die mit dem Klonen verbunden sind, auf tönernen Füßen. Deutsche und internationale Spitzenforscher verweisen zu Recht auf die unkontrollierbaren Folgen und bezeichnen das therapeutische Klonen als "Irrweg". Nicht zu vernachlässigen sind auch die Konsequenzen des Embryonenverbrauchs beim Klonen: Unzählige Eizellen würden gebraucht. Einer neuen Form der Prostitution von Frauen würde damit Tor und Tür geöffnet. Eizelle gegen Bargeld, damit wird heute schon in den Vereinigen Staaten in Zeitungsanzeigen geworben.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf internationaler Ebene muss deshalb dringend ein Verbot sowohl des therapeutischen als auch des reproduktiven Klonens durchgesetzt werden. Die Chancen, ein neues Bündnis gegen das Klonen zu schmieden, stehen gut. Gemeinsam mit Frankreich, den USA und vielen anderen Staaten können wir in dieser wichtigen Zukunftsfrage eine Allianz bilden.
Die weltweite Diskussion über das Klonen oder auch über die Präimplantationsdiagnostik (PID) machen deutlich, wie wichtig die Begleitung und intensive Beschäftigung des Parlaments mit diesen Fragen ist. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in dieser Legislaturperiode fortgeführt wird. Denn in diesen wichtigen Grundfragen, die den Anfang und das Ende des Lebens berühren, ist das Parlament der Ort der Entscheidung und politischen Weichenstellung. Die Enquete-Kommission soll bei diesen Grundfragen des menschlichen Lebens als eine Art "Spähtrupp" agieren. Was sind die Chancen und die Risiken der Nanobiotechnologie? Wie ist das menschliche Leben nicht nur an seinem Anfang, sondern auch an seinem Ende zu schützen? Wie stehen wir zu Biobanken? Was ist unsere Antwort auf die Frage nach der medizinischen Behandlung von nicht-einwilligungsfähigen Menschen? Welchen Einfluss wird die Pflanzengenomik auf unsere Arzneimittel haben? Chancen in diesen neuen Bereichen zu erkennen und Risiken abzuwägen, das wird die wichtigste Aufgabe der Enquete-Kommission sein.
Bei all diesen Fragen bieten das Grundgesetz und die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen eine klare Richtschnur: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt sowohl für den Anfang als auch für das Ende des menschlichen Lebens.
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