Pfeiffer/Klein: Globale Sozialstandards sichern - Belastungen für Unternehmen vermeiden
Berlin (ots)
Unser Ziel sind freiwillige Selbstverpflichtungen
Über die sogenannte Corporate Social Responsibility (CSR) - die Verantwortung von Unternehmen für nachhaltige Entwicklung in Lieferländern - diskutieren Politik und Wirtschaft seit Längerem. Dazu erklären aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher, Joachim Pfeiffer, und der entwicklungspolitische Sprecher, Volkmar Klein:
"Dass deutsche Unternehmen in ihren Wirtschaftsbeziehungen mit Entwicklungs- und Schwellenländern ökologische und soziale Standards einhalten, ist wichtig. Denn Deutschland ist daran gelegen, über nachhaltige Produktionsbedingungen zu Wohlstand in Entwicklungs- und Schwellenländern beizutragen. Dies fördert auch stabile Verhältnisse vor Ort. Viele deutsche Kunden möchten Produkte kaufen, die unter Beachtung ökologischer und sozialer Standards hergestellt wurden. Unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen kann daher auch Wettbewerbsvorteile bieten. Deutsche Unternehmen zeigen bereits heute - auch im internationalen Vergleich - einen hohen Grad an unternehmerischer Verantwortung.
Wir fordern die Unternehmen auf, im Bereich CSR weiter freiwillig aktiv zu sein. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, alle Unternehmen darin zu unterstützen, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung soziale und ökologische Kriterien in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 thematisieren will. Aber auch global muss dieses Thema weiterverfolgt werden. Wichtig ist, dass nicht nur die Mitarbeiter im Verantwortungsbereich deutscher Unternehmen, sondern möglichst alle Arbeitnehmer in Entwicklungs- und Schwellenländern von eingehaltenen Standards profitieren. Hier sind vor allem die Entwicklungs- und Schwellenländer selbst in der Pflicht, vor Ort für bessere Arbeits- und Umweltbedingungen zu sorgen - nicht zuletzt, weil sich alle 187 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation zur Einhaltung von deren Kernarbeitsnormen bekannt haben. Zudem haben sich alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 in der Agenda 2030 zur Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit verpflichtet.
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Element. Wir setzen uns für seine konsequente Umsetzung ein. 2020 werden wir prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sofern dies der Fall ist, plädieren wir für ein Vorgehen mit Augenmaß. Wir sollten übermäßigen und unnötigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, vermeiden, das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren und das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht gefährden. Maßnahmen, die unverhältnismäßig oder einseitig über das hinausgehen, was andere Länder beschlossen haben, lehnen wir ab."
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