Connemann/Stegemann: Leistungen der Landwirtschaft, auch für Arten- und Insektenschutz, weiter fördern - Anreize statt Verbote
Berlin (ots)
Bundeskabinett beschließt Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und Aktionsprogramm Insektenschutz
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sowie das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
"Der europäische Förderrahmen erfordert eine Übergangslösung für die nationale Verteilung der Mittel der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für 2020. Deutschland muss dafür bis Ende 2019 die Verteilung der Mittel nach Brüssel melden. Dafür wurden heute die Weichen gestellt. Es ist gelungen die Umschichtung moderat zu halten, nämlich von 4,5 Prozent auf 6 Prozent für das kommende Antragsjahr. Dadurch stehen auch der Landwirtschaft mehr Mittel für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit wird keine Vorentscheidung für die neue Förderperiode getroffen. Denn wir wissen: Direktzahlungen dienen der Risikoabsicherung in der Landwirtschaft und sind Ausgleich für Gemeinwohlleistungen, die am Markt nicht entlohnt werden.
Die Landwirtschaft steht zurzeit großen Herausforderungen gegenüber, bei deren Bewältigung wir unsere Bauernfamilien nicht allein lassen können. Dazu zählen Klimawandel, Naturschutzfragen oder die Forderungen der Europäischen Union (EU) bei der Nitratausbringung. Wir setzen uns dafür ein, dass bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen geprüft wird, was seitens des Bundes konkret zur Flankierung dieser Herausforderungen getan werden kann. Die begonnenen Gespräche werden jetzt nach der Sommerpause konkretisiert.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beinhaltet richtige und interessante Ansätze. Aber der sehr starke Fingerzeig auf die Landwirtschaft wird ihren Leistungen nicht gerecht. Denn bereits heute erbringt die Landwirtschaft erhebliche freiwillige Leistungen für den Natur- und Insektenschutz - beispielsweise in Form von Blühstreifen, Blühflächen oder Lerchenfenstern. Artenschutz geht nur mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie. Arten- und Insektenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle Akteure ihren Beitrag leisten müssen.
Deshalb werden wir die Gesetzgebungsvorhaben, die die Bundesregierung auf der Grundlage des nicht rechtsverbindlichen Aktionsprogramms Insektenschutz vorlegen wird, aufmerksam begleiten. Wir behalten uns eigene Schwerpunkt- und Akzentsetzungen vor. Dies gilt zum Beispiel mit Blick auf die Unterschutzstellung von Streuobstwiesen oder das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Klar ist für uns: Wenn eine Regelung auf Grundlage des Aktionsprogramms Insektenschutz dazu führen sollte, dass in das Eigentum von Landwirten eingegriffen wird, muss ein finanzieller Ausgleich erfolgen."
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