Koschyk/Kues: Schröder muss Beck-Vorschläge zu-rückweisen
Zum 20 Punkte-Katalog der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues MdB:
Es ist bezeichnend für den inneren Zustand der Bundesregierung, dass Bundesinnenminister Schily in der Haushaltsdebatte einräumen musste, die 20 Handlungsvorschläge der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marie-Luise Beck, vor Veröffentlichung nicht gekannt zu haben, weshalb Schily sich davon auch sogleich distanziert hat. Frau Becks Vorschläge werfen viele Fragen auf. Unverständlich ist, dass die Bundesregierung die Debatte zum Anlass nimmt, weitere Privilegierungen des Islam und der Muslime in Deutschland einzufordern. Auf diese Weise ist die Verfassungstreue von muslimischen Zuwanderern nicht zu erwerben. Es ist unzutreffend, das Problem Islamismus lasse sich durch eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit den Christlichen Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinde lösen. Auch muss Frau Beck sich fragen lassen, ob die von ihr geforderte Reform des Staatskirchenrechts das Ziel der staatskirchenrechtliche Anerkennung des Islam hat, was die Union entschieden ablehnt. Die Verleihung des Körperschaftsstatus nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 Satz 2 WRV scheitert rechtlich an der religionsbedingten Schwierigkeit der Muslime, sich in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen der genannten Normen entsprechenden Weise zu organisieren. Eine Ermäßigung der Voraussetzungen für die Verleihung des Körperschaftsstatus unter Hinweis auf die große Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime ist rechtlich nicht haltbar und sachlich verfehlt. Hingegen wären mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Fülle z.T. sehr bedeutender rechtlicher Vorteile verbunden. Zu nennen sind z. B. das Besteuerungsrecht mit Hilfe staatlicher Finanzämter (Art. 137 Abs. 6 WRV), umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere staatliche Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen), Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge), Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht (Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der Religionsgemeinschaft als Mitglied). Kann Frau Beck dies ernsthaft wollen?
Nachdem Frau Beck ihre Vorschläge nicht einmal mit dem Bundesinnenminister abgestimmt hat, muss jetzt der Bundeskanzler klarstellen, ob die Bundesregierung dieses fragwürdige Konzept mitträgt und wenn nicht, dann muss er Frau Becks Vorschläge eindeutig zurückweisen.
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