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Kfz-Versicherung
Wechseln ohne sich zu ärgern
ADAC: Autofahrer sollen erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht

München (ots)

   Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in 
diesem Jahr günstigere Konditionen und bessere Leistungen bekommen. 
Doch die Zeit drängt. Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel
nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die 
Kündigung normalerweise spätestens bis 30. November bei der 
Versicherungsgesellschaft sein. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, 
sollten Autofahrer laut ADAC einige Regeln beachten:

   -       Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und 
           -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. 
           Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen 
           einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. 
           Dabei Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche 
           Fahrleistung prüfen.

   -       Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der 
           neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei 
           der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren 
           und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei 
           der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und 
           dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer 
           vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den 
           Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der 
           augenblickliche Versicherer.

   -       Das Kündigungsschreiben sollte generell per 
           Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.

   -       Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine 
           zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, 
           ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses 
           außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht 
           z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- 
           und Regionalklassen teurer wird.

   -       Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, 
           ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, 
           dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den 
           Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der
           Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

   -       Die Selbstbeteiligung kann bei der Vollkasko und bei der 
           Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf
           eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die 
           Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber 
           gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine 
           höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.

Pressekontakt:

ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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