Punktereform und Fahrausbildung Schwerpunkte des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar
München (ots)
Über drei Jahre hat es gedauert, bis die Empfehlung des 47. Verkehrsgerichtstags zur Reformierung des Punktsystems vom Gesetzgeber aufgegriffen wurde. Eine Woche bevor sich der Bundesrat mit dem Änderungsvorhaben befassen wird, diskutieren Experten in Goslar den Vorschlag, der ab 1. Februar 2014 gelten soll. Der ADAC begrüßt und unterstützt die Neuerungen im Grundsatz. So ist es sinnvoll, nur noch Verstöße einzutragen und zu bepunkten, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Nach Ansicht des Clubs ist aber beispielsweise nicht nachvollziehbar, wieso dabei einige Bußgeldsätze angehoben werden.
Ein weiteres wichtiges Thema aus Sicht des ADAC ist die Frage, ob die Fahrausbildung noch zeitgemäß ist. Denn die Gruppe der jungen Fahrer (18 bis 24 Jahre) verursacht etwa 30 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge. Damit hat sie im Vergleich zu den routinierten Fahrern ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Nach Ansicht des ADAC muss der Zeitraum nach Erhalt der Fahrerlaubnis besser als bisher und professionell betreut werden. Dazu müssen neue Maßnahmen entwickelt und geprüft werden. Fahrsicherheitstrainings bieten eine Gelegenheit für junge Fahrer, in der Phase des alleine Fahrens, eine Rückmeldemöglichkeit zur eigenen Fahrkompetenz zu erhalten und beugen einer einsetzenden Selbstüberschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten vor.
Beim 51. Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich in diesem Jahr rund 2000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden in Goslar, um sich in themenbezogenen Arbeitskreisen mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen zu befassen. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Empfehlungen bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein. Der ADAC erwartet auch von der diesjährigen Veranstaltung wichtige Impulse für Verbraucher und Autofahrer.
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