31. ADAC-JuristenCongress
650 Verkehrsanwälte tagten in Dortmund /
ADAC-Forderungen sollen Verkehrsrecht besser machen
Dortmund (ots)
Auf dem jetzt in Dortmund zu Ende gegangenen 31. ADAC-Juristen-Congress hat der Automobil-Club eine Reihe von Forderungen zur Verbesserung des Autorechts erhoben. Im Mittelpunkt stand dabei das neue Schadenersatzrecht. Der ADAC sieht hier das Risiko, dass bei Verkehrsunfällen zwischen Kraftfahrzeugen und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern die Haftung aufgrund der verschärften Gefährdungshaftung noch stärker als bisher einseitig zu Lasten der Autofahrer erweitert wird. Diese Gefahr will auch die Referentin auf dem Kongress, Dr. Gerda Müller, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, nicht ganz ausschließen, wenngleich sie mit dem Ergebnis der Gesetzesreform im Grundsatz zufrieden ist.
Nach Ansicht von Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zum Grundrechtsschutz für Verkehrsteilnehmer, unterliegt die Mobilität dem allgemeinen Schutz des Grundgesetzes. Die angestrebte europaweite Vollstreckung von Geldbußen und Fahrerlaubnisentzügen im Zusammenhang mit Verkehrssünden im Ausland darf nach Ansicht des ADAC deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn die Unterschiede im europäischen Verkehrsrecht weitgehend harmonisiert sind und den deutschen Autofahrern auch für die im Ausland begangenen Verkehrsübertretungen die gleichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen, wie zu Hause.
Der Kongressbeitrag von Professor Dr. Bernhard Wielke von der Uni Wien befasste sich mit der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen. Nach den Forschungsergebnissen des österreichischen Gerichtssachverständigen können Zeugenaussagen oft nicht zur Wahrheitsfindung in einem Prozeß herangezogen werden, weil sie unbrauchbar sind. Vor allem bei der Schilderung von zeitlichen Abläufen, aber auch beim Schätzen von Geschwindigkeiten sagen viele Zeugen unbewusst falsch aus. Hier fordert der ADAC die Versicherungswirtschaft und die Ärzteschaft auf, die vielfach existierende Beweisnot von Unfallopfern mit einem HWS-Schleudertrauma, einer Verletzung der Halswirbelsäule, dadurch zu verringern, dass ein einheitlicher, praktikabler und standardisierter Erhebungsbogen für den erstbehandelnden Arzt in der Praxis eingeführt wird.
Die rund 650 ADAC-Vertragsanwälte treffen sich in zweijährigem Abstand in deutschen Städten beim ADAC-JuristenCongress zum Erfahrungsaus-tausch und um sich über neueste Entwicklungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts zu informieren. Im Jahre 2004 wird Karlsruhe Tagungsort für den ADAC-JuristenCongress sein.
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