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Urteil: Mit nur acht Flensburg-Punkten zur MPU
ADAC gegen Aufweichung der Punkteregeln

München (ots)

Ein Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg
angehäuft hat, muss im Normalfall seinen Führerschein abgeben und 
eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie 
der ADAC berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten 
vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. 
Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange entzogen, 
bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann. So 
passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten dreimal 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt 
acht Punkte in Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die 
Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Monate erfolgten, hat der 
ADAC erhebliche Bedenken, wenn hieraus auf die fehlende Fahreigung 
geschlossen wird. ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: "Wenn dieser Fall 
Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben."
Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im 
Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung 
bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf
mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete
die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an.
Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, 
dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu 
schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das 
Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an.
Der Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen,
das sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung 
1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer 
nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, 
wenn er bei 8 Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten
durch die Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt 
eine dieser Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den 
Betroffenen vor dem Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte 
System wird jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten 
Tempoverstößen, unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden kann.

Pressekontakt:

ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Melanie Pöschmann
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-3866
Fax (089) 76 76-2801
presse@adac.de
www.presse.adac.de

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