WDR-Intendantin Monika Piel begrüßt weitgehende Einigung auf EU-Rechtsrahmen für Telekommunikationsmärkte - Kulturfunktion von Frequenzen anerkannt
Köln (ots)
WDR-Intendantin Monika Piel hat die sich abzeichnende Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für die EU-Telekommunikationsmärkte begrüßt. Das sogenannte "Telekom-Paket", das heute vom Europaparlament lediglich wegen eines strittigen Punktes im Online-Bereich in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde, wird künftig unter anderem die Nutzung und Zweckbindung von terrestrischen Rundfunkfrequenzen europaweit regeln. Die ARD hatte sich in den vorangegangenen Beratungen wiederholt gegen die von der EU-Kommission angestrebte Freigabe von terrestrischen Frequenzen für andere Telekommunikationsdienste ausgesprochen. Die heute in den Vermittlungsausschuss überwiesene Fassung trägt den ARD-Forderungen Rechnung.
"Die ARD ist mit dem sich abzeichnenden neuen Telekommunikations-Rechtsrahmen der EU sehr zufrieden. Parlament und Rat sind sich einig, dass dem Rundfunk in Europa auch künftig genügend terrestrische Frequenzen zur Verfügung stehen müssen, um die Menschen mit digitalen Programmen zu versorgen. Besonders freut mich, dass den Ambitionen der Europäischen Kommission, sich selbst weitgehende Kompetenzen beim Frequenzmanagement in Europa anzueignen, eine klare Abfuhr erteilt wurde. Der künftige Rechtsrahmen wird uns Rechtssicherheit bieten", sagte Intendantin Piel. Der WDR hat für Europa-Fragen innerhalb der ARD die Federführung.
Piel begrüßte insbesondere das Bekenntnis des Europaparlaments, dass Funkfrequenzen ein öffentliches Gut sind, das neben ökonomischen auch sozialen und kulturellen Zwecken dient. "Das Europäische Parlament ermöglicht den Mitgliedstaaten weiterhin eine frequenzpolitische Güterabwägung. Dadurch wird es bei der Frequenzvergabe weiterhin möglich sein, kultur- und medienpolitische Ziele zu verfolgen. Bund und Länder bleiben also frei, an ARD, ZDF und andere Anbieter nach nationalen Maßgaben Frequenzen zuzuweisen, damit sie ihren Beitrag zu Informationsfreiheit, Medienpluralismus und kultureller Vielfalt leisten können."
Nach dem künftigen EU-Regulierungsrahmen für die elektronische Kommunikation haben die die Mitgliedstaaten zudem weiterhin die Möglichkeit, im Allgemeininteresse liegende Dienste - wie etwa öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme - mit sogenanntem Must Carry-Status auszustatten und insofern Netzbetreiber zu verpflichten, diese Dienste durch ihre Netze zu leiten.
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