+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Viele Änderungen im WDR-Internetangebot 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt im Netz engere Grenzen
Köln (ots)
Der WDR wird sein Internetangebot zum 1. Juni erheblichen Änderungen unterziehen. Grund dafür sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die zu diesem Datum in Kraft treten und den Rahmen für das, was der WDR und die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet und im Videotext - den so genannten Telemedien - künftig dürfen, deutlich enger setzen als bisher. "Wir haben in den vergangenen Monaten unser gesamtes Angebot überprüft", sagt Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. "Das hatte allerdings auch einen positiven Aspekt: Die WDR-Angebote im Netz sind jetzt übersichtlicher. Letztlich gilt ja: Nicht die Menge ist entscheidend, sondern ein qualitativ hochwertiges, unverkennbar öffentlich-rechtliches Profil." Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben unter anderem Auswirkungen auf den zeitlichen Verbleib von Internet-Seiten im Netz. So sollen etwa aktuelle Video-Angebote wie beispielsweise die Aktuelle Stunde oder die Lokalzeiten künftig lediglich sieben Tage im Netz abrufbar verbleiben, Sendungen von Sport-Großereignissen aufgrund der Rechtelage nur 24 Stunden lang. Magazine, Dokumentationen und Reportagen sollen wegen ihrer publizistischen Bedeutung bis zu zwölf Monate im Netz auffindbar sein, serielle Angebote und Mehrteiler bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge. Daneben soll es zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten geben. Diese Fristen sind Bestandteil eines Verweildauerkonzepts, das der WDR dem Rundfunkrat zur Beratung vorgelegt hat. Alle WDR-Online-Inhalte erhalten damit künftig eine "Verweildauer" und sollen nur noch für eine bestimmte, publizistisch begründete Frist im Netz bleiben dürfen. Das Verweildauerkonzept ist Teil der so genannten Telemedienkonzepte, auf deren Basis das Gremium nun den Telemedien-Bestand des WDR - dazu gehören neben den Internetseiten auch der Videotext und die Webchannel des Radios - einem Dreistufentest unterziehen wird. In den so genannten Telemedienkonzepten wird u.a. dargelegt, in welcher Weise die Telemedien-Angebote des WDR dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen, welchen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb leisten und wie hoch die Kosten sind. Das gesamte Verfahren wird voraussichtlich bis Sommer 2010 dauern.
Ebenfalls Teil der neuen gesetzlichen Regeln ist die so genannte Negativliste, die eine Reihe konkreter Verbote ausspricht. So wird der WDR beispielsweise seine Urteilsdatenbank des ARD Ratgebers Recht und das virtuelle Tierheim des WDR Fernsehens aus dem Netz nehmen. Auch der Glückwunsch-Service des Videotextes darf wegen der neuen Rechtslage nach dem 31.05. nicht mehr angeboten werden. Zu diesem Termin wird auch der "1LIVE Liebesalarm" eingestellt werden. Nicht mehr erlaubt sind künftig auch zahlreiche Link-Übersichten auf den Websites der Servicezeiten des WDR Fernsehens. Auch eine ganze Reihe von Spielen - etwa auf den Seiten der Kinderradio-Sendung LILIPUZ oder bei den Fernsehsendungen Mitternachtsspitzen oder Zimmer frei! müssen zum 1.6. verschwinden.
"Wir bedauern, dass wir auf Angebote verzichten müssen, die bei unserem Publikum sehr beliebt waren und einen großen Service boten. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen uns aber keine andere Möglichkeit. Unser junges Publikum wird insbesondere den '1LIVE Liebesalarm' vermissen. Er wird aber im Radio mit Beiträgen zu Fragen von Partnerschaft und Sexualität erhalten bleiben," so WDR Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz. 1LIVE werde ab dem 1. Juni eine neue Internet-Community im Netz aufbauen. An deren Entwicklung können sich die Hörer und User beteiligen.
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