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WDR-Magazin Westpol: Der V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes wurde wegen NSU-Anschlag nicht von der Polizei befragt

Köln/Düsseldorf (ots)

  
   Der V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, der 
mit dem NSU-Anschlag in der Kölner Probsteigasse in Verbindung 
gebracht wird, ist dazu nie von der Polizei befragt worden. Das 
bestätigen sowohl sein Anwalt als auch Ermittler dem WDR-Magazin 
WESTPOL (WDR Fernsehen, Sonntag, 21. Juni 2015, 19:30 Uhr). 

Seit Tagen wird in mehreren Medien darüber spekuliert, dass ein 
geheimer Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes mit einer der 
NSU-Taten in Verbindung stehen könnte. Die ehemalige Leiterin des 
NRW-Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, hatte im Februar 2012 in 
einem Vermerk an die Generalbundesanwaltschaft eine Ähnlichkeit 
zwischen dem Geheimdienstmitarbeiter und dem Phantombild eines Mannes
festgestellt, der kurz vor Weihnachten 2000 eine Bombe in der Kölner 
Probsteigasse deponiert haben soll. Der geheime Vermerk wurde erst 
jetzt bekannt.

Auch nach dem Hinweis von Frau Koller ist der V-Mann nicht von der 
Polizei vernommen worden. "Er wurde nie dazu vernommen, weil den 
Beamten klar war, dass er mit der Tat nichts zu tun haben konnte. Es 
liegen ja keine Verdachtsmomente gegen ihn vor. Es ist nie gegen ihn 
ermittelt worden, er ist nie vernommen worden", erklärte sein auf 
Medienrecht spezialisierter Anwalt Ralf Höcker gegenüber WESTPOL. 
Höcker verweist außerdem darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt 
kurze Haare getragen habe und deutlich kleiner sei als der Mann, den 
die Opfer als Täter beschrieben hatten. Er sei zudem kein Neonazi, 
sondern vom Verfassungsschutz NRW in die rechtsextreme Szene 
eingeschleust worden. Die Berichterstattung über den Vermerk des 
Verfassungsschutzes habe für den Mitarbeiter zur Folge, "dass er 
jetzt als Quelle des Verfassungsschutzes verbrannt ist, als Quelle, 
die über 28 Jahre lang sehr, sehr wertvolle Arbeit geleistet und die 
rechtsextreme Szene ausgeforscht hat."

Opfer-Anwältin Edith Lunnebach kritisiert gegenüber WESTPOL, dass der
V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes nicht vernommen wurde, obwohl er 
bereits 1985 wegen eines Sprengstoffdeliktes verurteilt wurde, eine 
Ähnlichkeit zum Phantombild aufweise und bis heute unklar sei, wo er 
sich zum Zeitpunkt der Tat in der Probsteigasse aufgehalten habe.


Mit Quellenangabe Westpol ab sofort zur Veröffentlichung frei.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
WDR-Pressdesk
Telefon 0221 220 7100
wdrpressedesk@wdr.de


Redaktion Landespolitik FS
Funkhaus Düsseldorf
Tel. 02 11/89 00-131
westpol@wdr.de


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