Das Erste: ARD-Ratgeber Recht, Sonntag, 1. Dezember 2002, 17.03 Uhr
Köln (ots)
ARD-Ratgeber Recht
Bundesjustizministerin Zypries: Schärfere Strafrechtsnormen gegen Gewaltverherrlichung und Kinderpornographie im Internet und bei sexuellem Missbrauch
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt hartes Vorgehen gegen jegliche Gewaltverherrlichung oder Propagierung von Gewalt im Internet an. Die bislang gültigen Strafnormen stammten aus einer Zeit, als es das Internet noch gar nicht gab. Dieses sei ein neues Medium, das leider auch zur Begehung von Straftaten führe.
"Wir werden schärfer gegen Kinderpornographie vorgehen. Die Strafvorschriften gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften verbessern wir, um solchen Machenschaften vor allem im Internet besser entgegentreten zu können. Dabei müssen wir auch die Aktivitäten geschlossener Nutzergruppen (sog. Peer Groups) strafrechtlich sanktionieren. Dort werden Fotos und Filme getauscht, dort wird gehandelt. Das müssen wir unterbinden." sagte die Ministerin in einem Interview mit der ARD (Sendung: Ratgeber Recht, Sonntag, den 1. Dezember 2002, 17:03 Uhr)
Auch beim sexuellen Missbrauchs drohen in Zukunft härtere Sanktionen. So soll der Strafrahmen angehoben und der sexuelle Missbrauch damit von einem Vergehen zu einem Verbrechen werden, Auch die sogenannten "Weggucker" will Frau Zypries in Zukunft strafrechtlich belangen können. Erfahren Menschen im familiären, schulischen oder sonstigen Umfeld von einem sexuellen Missbrauch, müssen sie dies zur Anzeige bringen:
"Von einer solchen Regelung geht ein eindeutiges Signal aus: Jeder - gleich ob Familienmitglied, Nachbar, Lehrer, Übungsleiter im Verein oder Außenstehender - muss hinsehen und wenn nötig eingreifen oder Anzeige erstatten und damit den Missbrauch verhindern. Ich will, dass die Menschen sich sagen: da muss ich hingucken.", so die Ministerin im ARD-Ratgeber Recht.
Auch die Eltern will Ministerin Zypries stärker in die Pflicht nehmen:
"Heute ist es noch immer zulässig, dass Eltern ihren Kindern pornographische Filme zeigen, in denen Menschen zum bloßen Objekt sexueller Begierde herabgewürdigt werden. Generell ist strafbar, wer solche Filme Minderjährigen zeigt. Ich sehe keinen Grund, weshalb ein Erwachsener nur deshalb straflos bleiben soll, weil der Minderjährige sein eigenes Kind ist. Deshalb werden wir diese Privilegierung von Eltern abschaffen." so die Ministerin.
Redaktion: Matthias Zimmermann
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