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Das Erste: ARD-Ratgeber Recht, Sonntag, 1. Dezember 2002, 17.03 Uhr

Köln (ots)

ARD-Ratgeber Recht
Bundesjustizministerin Zypries: Schärfere Strafrechtsnormen gegen
Gewaltverherrlichung und Kinderpornographie im Internet und bei
sexuellem Missbrauch
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt hartes Vorgehen
gegen jegliche Gewaltverherrlichung oder Propagierung von Gewalt im
Internet an. Die bislang gültigen Strafnormen stammten aus einer
Zeit, als es das Internet noch gar nicht gab. Dieses sei ein neues
Medium, das leider auch zur Begehung von Straftaten führe.
"Wir werden schärfer gegen Kinderpornographie vorgehen. Die
Strafvorschriften gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von
kinderpornographischen Schriften verbessern wir, um solchen
Machenschaften vor allem im Internet besser entgegentreten zu können.
Dabei müssen wir auch die Aktivitäten geschlossener Nutzergruppen
(sog. Peer Groups) strafrechtlich sanktionieren. Dort werden Fotos
und Filme getauscht, dort wird gehandelt. Das müssen wir
unterbinden." sagte die Ministerin in einem Interview mit der ARD
(Sendung: Ratgeber Recht, Sonntag, den 1. Dezember 2002, 17:03 Uhr)
Auch beim sexuellen Missbrauchs drohen in Zukunft härtere
Sanktionen. So soll der Strafrahmen angehoben und der sexuelle
Missbrauch damit von einem Vergehen zu einem Verbrechen werden, Auch
die sogenannten "Weggucker" will Frau Zypries in Zukunft
strafrechtlich belangen können. Erfahren Menschen im familiären,
schulischen oder sonstigen Umfeld von einem sexuellen Missbrauch,
müssen sie dies zur Anzeige bringen:
"Von einer solchen Regelung geht ein eindeutiges Signal aus: Jeder
- gleich ob Familienmitglied, Nachbar, Lehrer, Übungsleiter im Verein
oder Außenstehender - muss hinsehen und wenn nötig eingreifen oder
Anzeige erstatten und damit den Missbrauch verhindern. Ich will, dass
die Menschen sich sagen: da muss ich hingucken.", so die Ministerin
im ARD-Ratgeber Recht.
Auch die Eltern will Ministerin Zypries stärker in die Pflicht
   nehmen:
"Heute ist es noch immer zulässig, dass Eltern ihren Kindern
pornographische Filme zeigen, in denen Menschen zum bloßen Objekt
sexueller Begierde herabgewürdigt werden. Generell ist strafbar, wer
solche Filme Minderjährigen zeigt.  Ich sehe keinen Grund, weshalb
ein Erwachsener nur deshalb straflos bleiben soll, weil der
Minderjährige sein eigenes Kind ist. Deshalb werden wir diese
Privilegierung von Eltern abschaffen." so die Ministerin.
Redaktion: Matthias Zimmermann
Rückfragen: 
WDR-Pressestelle 
Annette Metzinger 
Tel: 0221/220-2770

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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