UNHCR: Zum Internationalen Frauentag
Zum internationalen Frauentag
setzt sich UNHCR erneut dafür ein, nichtstaatliche Verfolgung im
deutschen Asylverfahren ausdrücklich anzuerkennen
Berlin (ots)
Die intensive Diskussion über das Schicksal schutzsuchender Flüchtlingsfrauen hat in den letzten Monaten zu deutlichen Fortschritten in der deutschen Asylpraxis geführt. So begrüßt UNHCR, dass frauenspezifische Fluchtgründe in der Regel als Abschiebungshindernis gewertet werden. Gezielte Schulungen und entsprechende Richtlinien sowie neue Verwaltungsvorschriften beginnen zunehmend zu greifen. In diesem Zusammenhang ist vor allem eine Massgabe des Bundesinnenministeriums an den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hervorzuheben, nicht mehr gegen positive Asyl-Entscheidungen auf Grund geschlechtsspezifischer Verfolgung anzugehen.
Allerdings lösen diese Massnahmen noch nicht ein Grundproblem des deutschen Asylrechts, von dem Frauen besonders hart betroffen sind - die Ausgrenzung der nichtstaatlichen Verfolgung durch die oberste deutsche Rechtsprechung. UNHCR ist seit langem der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Gewalt wie z.B. drohende Beschneidung eine Form der Verfolgung darstellen, die potenziell in den Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Entsprechende schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen gehen häufig jedoch nicht direkt von staatlichen Behörden aus.
Vor diesem Hintergrund appelliert UNHCR an den Bundestag, gesetzlich klarzustellen, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Dieser Schritt bleibt weiter notwendig. Andernfalls wird das Ziel verfehlt, geschlechtspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsschutzes zu bewerten. Eine bloße Duldung auf Grund von Abschiebungshindernissen reicht nicht aus, um die Schutzlücke für viele Flüchtlingsfrauen zu schließen.
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