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UNHCR: Zum Internationalen Frauentag
Zum internationalen Frauentag setzt sich UNHCR erneut dafür ein, nichtstaatliche Verfolgung im deutschen Asylverfahren ausdrücklich anzuerkennen

Berlin (ots)

Die intensive Diskussion über das Schicksal
schutzsuchender Flüchtlingsfrauen hat in den letzten Monaten zu
deutlichen Fortschritten in der deutschen Asylpraxis geführt. So
begrüßt UNHCR, dass frauenspezifische Fluchtgründe in der Regel als
Abschiebungshindernis gewertet werden. Gezielte Schulungen und
entsprechende Richtlinien sowie neue Verwaltungsvorschriften beginnen
zunehmend zu greifen. In diesem Zusammenhang ist vor allem eine
Massgabe des Bundesinnenministeriums an den Bundesbeauftragten für
Asylangelegenheiten hervorzuheben, nicht mehr gegen positive
Asyl-Entscheidungen auf Grund geschlechtsspezifischer Verfolgung
anzugehen.
Allerdings lösen diese Massnahmen noch nicht ein Grundproblem des
deutschen Asylrechts, von dem Frauen besonders hart betroffen sind -
die Ausgrenzung der nichtstaatlichen Verfolgung durch die oberste
deutsche Rechtsprechung. UNHCR ist seit langem der Auffassung, dass
geschlechtsspezifische Gewalt wie z.B. drohende Beschneidung eine
Form der Verfolgung darstellen, die potenziell in den Geltungsbereich
der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Entsprechende schwer
wiegende Menschenrechtsverletzungen gehen häufig jedoch nicht direkt
von staatlichen Behörden aus.
Vor diesem Hintergrund appelliert UNHCR an den Bundestag,
gesetzlich klarzustellen, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Dieser
Schritt bleibt weiter notwendig. Andernfalls wird das Ziel verfehlt,
geschlechtspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nach den
Kriterien des internationalen Flüchtlingsschutzes zu bewerten. Eine
bloße Duldung auf Grund von Abschiebungshindernissen reicht nicht
aus, um die Schutzlücke für viele Flüchtlingsfrauen zu schließen.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13
10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

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