UNHCR: Flüchtlingskonvention schützt keine Terroristen
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ist besorgt, dass die aktuelle Diskussion um Terrorismus und innere Sicherheit zu einer Stigmatisierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beitragen könnte.
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme betont die UN-Organisation, Schutzsuchende mit terroristischem Hintergrund seien Ausnahmeerscheinungen. Wer als Asylsuchender lediglich die gleiche ethnische Herkunft oder Religion wie jene Personen habe, die schwerwiegende Verbrechen begangen hätten, dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt und vom Schutz ausgeschlossen werden.
Internationales Flüchtlingsrecht würde Terroristen weder Schutz gewähren noch verhindern, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die beste Garantie gegen einen Missbrauch des Flüchtlingsrechts durch extremistische Gewalttäter sei deshalb die vollständige Umsetzung und Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in nationales Recht. UNHCR schlägt deshalb vor, die Flüchtlingsdefinition der Konvention vollständig in das Asylverfahrensgesetz zu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Intention der Bundesregierung besondere Bedeutung zu, die sog. Ausschlußgründe der Konvention (Art.1F) in das nationale Gesetz einzufügen. Danach kann ein Asylsuchender nicht als Flüchtling anerkannt werden, wenn er Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere nichtpolitische Verbrechen oder Handlungen begangen hat, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen gerichtet sind.
Die Prüfung dieser "Asylunwürdigkeit" von Terroristen sollte nicht im Rahmen der Ausnahmen von Abschiebungsverboten behandelt werden, sondern müsse beim Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erfolgen.
Nach Auffassung der UN-Organisation muss zudem sichergestellt sein, dass Informationen über einen schutzbedürftigen Flüchtling nicht an Behörden seines Heimatlandes gelangen. Unzulässig sei deshalb ein direkter, aber auch ein informeller Datenabtausch mit dem Herkunftsland vor negativem Abschluss eines Asylverfahrens.
Die vollständige Stellungnahme "Innere Sicherheit und Flüchtlingsschutz" finden Sie im Internet auf unserer Website unter www.UNHCR.de
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