UNHCR zum Internationalen Frauentag
8. März: Internationaler Frauentag
Fortschritte weiterführen
Berlin (ots)
Zum internationalen Frauentag setzt sich UNHCR erneut dafür ein, geschlechtsspezifische in Verbindung mit nichtstaatlicher Verfolgung im deutschen Asylverfahren ausdrücklich anzuerkennen.
Die intensive Diskussion über das Schicksal schutzsuchender Flüchtlingsfrauen hat in jüngster Zeit zu deutlichen Fortschritten in der deutschen Asylpraxis geführt. So begrüßt UNHCR, dass frauenspezifische Fluchtgründe in der Regel als Abschiebungshindernis gewertet werden. Gezielte Schulungen und entsprechende Orientierungshilfen beginnen zunehmend zu greifen. Dies spiegelt sich wieder in einem verstärkten Bewusstsein gegenüber geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen wie sexueller Gewalt. So wurden zum Beispiel Frauen und Mädchen aus Afghanistan aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge anerkannt.
Allerdings lösen diese Maßnahmen noch nicht ein Grundproblem des deutschen Asylrechts, von dem Frauen besonders hart betroffen sind - die Ausgrenzung der nichtstaatlichen Verfolgung durch die oberste deutsche Rechtsprechung. UNHCR ist seit langem der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Gewalt wie zum Beispiel drohende Beschneidung eine Form der Verfolgung darstellt, die potenziell in den Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Entsprechende schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen gehen häufig jedoch nicht direkt von staatlichen Behörden aus.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Diese Regelung bleibe weiterhin notwendig. Andernfalls werde das Ziel verfehlt, geschlechtsspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsschutzes bewerten zu können. Eine bloße Duldung aufgrund von Abschiebungshindernissen sei kein adäquater Schutz für viele Flüchtlingsfrauen.
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Stefan Telöken
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