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UNHCR Deutschland

UNHCR: Iraker weiterhin schutzbedürftig

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft erneut
dazu auf, keinerlei Druck auf Iraker auszuüben, in ihr Heimatland
zurückzukehren.
In einem neuen Positionspapier weist UNHCR darauf hin, dass die
Situation im Irak auch nach dem Amtsantritt der irakischen
Übergangsregierung in allen Teilen des Landes von gravierender
Instabilität, einer prekären Sicherheitslage sowie sehr schwierigen
wirtschaftlichen und humanitären Bedingungen geprägt sei. Gezielte
Anschläge und Übergriffe richteten sich zunehmend gegen die irakische
Zivilbevölkerung. Einem besonderen Risiko sei jedermann ausgesetzt,
der vermeintlich oder tatsächlich mit internationalen Organisationen
oder der irakischen Übergangsregierung in Verbindung stehe.
Angesichts dieser Lage hat auch die irakische Ministerin für
Flüchtlingsangelegenheiten, Sorya Pascale Isho, Anfang November bei
einem Besuch in Berlin eindringlich vor einer verfrühten Rückkehr
irakischer Flüchtlinge gewarnt. Diese könnte zu einer weiteren
Destabilisierung des ohnehin sehr fragilen Wiederaufbauprozesses
führen und die derzeit vorhandenen gravierenden Sicherheits- und
Versorgungsprobleme noch verschärfen.
Bei mehr als 8.000 anerkannten irakischen Flüchtlingen wird
derzeit vom Nürnberger Asyl-Bundesamt überprüft, inwieweit sie
weiterhin internationalen Schutz benötigen. Ausgangspunkt hierfür ist
die Annahme, mit dem Sturz von Saddam Husseins Regime seien auch die
Gründe für die Flucht entfallen. Irakische Staatsangehörige seien
deshalb generell nicht länger im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention schutzbedürftig.
Ein solcher "Automatismus" ist jedoch nicht in diesem Abkommen
angelegt. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention setzt die Beendigung
der Flüchtlingseigenschaft nicht nur eine grundlegende und dauerhafte
Änderung der Umstände im Herkunftsland voraus. Darüber hinaus muss
auch sichergestellt sein, dass die Betroffenen von den Behörden ihres
Herkunftslandes effektiv und wirksam geschützt werden können, damit
eine Rückkehr in Sicherheit und Würde möglich ist. Diese Bedingungen
sind jedoch aus UNHCR-Sicht im Irak derzeit keineswegs erfüllt.
Überdies sind von den Widerrufen zum Teil auch Flüchtlinge betroffen,
die ein besonders schweres Verfolgungsschicksal erlitten haben.
Zwar müssen die betroffenen irakischen Flüchtlinge aufgrund eines
allgemeinen Abschiebestopps derzeit nicht unmittelbar mit einer
Rückführung rechnen. Gleichwohl führt die derzeitige Widerrufspraxis
oftmals dazu, deren Lebenssituation erheblich zu verschlechtern. So
droht ihnen konkret der Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.
Zudem werden sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Insgesamt
hat deshalb die Verunsicherung unter den in Deutschland lebenden
irakischen Flüchtlingen deutlich zugenommen. Aus all diesen Gründen
hält UNHCR es für verfrüht, Irakern den Flüchtlingsstatus und damit
verbundene grundlegende Menschenrechte abzuerkennen.
Das jüngste UNHCR-Positionspapier zur fortdauernden
Schutzbedürftigkeit irakischer Flüchtlinge ist auf unserer Website
www.unhcr.de abrufbar.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Mobil: 0170/41 61 229
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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