BEM-Pressemitteilung: Energierecht nicht auf Elektromobilität eingestellt
Ein Dokument
Bundesverband eMobilität (BEM): Energierecht nicht auf Elektromobilität eingestellt
Berlin, 06.04.2021. Mit zunehmender Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und den weiterhin hohen Preisen für die Elektromobilität an den Ladesäulen wachsen die Spannungen mit den regulatorischen Vorgaben der Energiewirtschaft. Zwar sind inzwischen gesetzliche Vereinfachungen angekündigt, gleichwohl stellen alte Vorgaben des Energierechts grundsätzliche Hemmnisse für den neuen Antrieb dar, worauf der Bundesverband eMobilität (BEM) zu Beginn der Woche aufmerksam macht.
Größte Blockade für Betreiber von Ladeeinrichtungen oder Anbieter für Ladestrom an Dritte stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar. Es erklärt die Akteure zu Energielieferanten, die an den Netzbetreiber EEG-Umlage abführen und empfindlich sanktionierte Meldepflichten fristgerecht erfüllen müssen. Außerdem müssen die Betreiber auch die Stromsteuer anmelden und abführen und sind unter Umständen verpflichtet, sich als sogenannte Versorger anzumelden. Werden bei der Abführung der Steuer Fehler gemacht, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Regularien sind um so ungeeigneter, wie deutlich wird, dass die Elektromobilität in ihrem Ziel, direkt CO2 zu senken, durch die EEG-Vorgaben blockiert wird. Und: Während der um ein Vielfaches teurere Wasserstoff von der EEG-Umlage bereits befreit ist, zahlen Ladesäulen-Betreiber derzeit für das EEG weiter drauf.
„Die Preise in der öffentlichen Ladeinfrastruktur müssen zwingend attraktiver werden“, sagte BEM-Vorstand Markus Emmert in Berlin. „Das Energierecht ist nicht auf die Elektromobilität eingestellt, das führt derzeit zu massiver Fehlallokation, weshalb wir hier eine kräftige und langfristig sinnvolle Korrektur brauchen, die auch eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasserstoff und Grünstrom und damit die Befreiung aller Ladepunkte in Deutschland von der EEG-Umlage zur Folge hat.“
Im „Starke Stimmen Interview“ des BEM, in dem sich Verbands-Mitglieder detailliert zu Einzelaspekten der Elektromobilität im unternehmerischen Alltag äußern, geht Dr. Florian-Alexander Wesche, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dentons, detailliert auf den bislang ungenügenden Rechtsrahmen ein: https://www.youtube.com/watch?v=eA8M6s-cdLo
Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert 300 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen.
Pressekontakt:
Bundesverband eMobilität e.V. / Oranienplatz 5 / 10999 Berlin / www.bem-ev.de / Fon 030 8638 1874 / eMail presse@bem-ev.de / Youtube / Facebook / LinkedIn