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Gericht urteilt zu envion AG: Keine Entscheidungen von Woestmann ohne Zustimmung der Gründer
Richter zu Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen: "Sittenwidrig und besonders verwerflich"

Berlin (ots)

Der CEO der envion AG, Matthias Woestmann, darf nur noch mit Zustimmung der von ihm der Mehrheit beraubten envion-Gründer maßgebliche Geschäfte tätigen. Nach dem Urteil des Landgerichtes Berlin (Kammer für Handelssachen 90 / AZ: 90 O 38/18) ist damit nicht nur Woestmanns freier Zugriff auf die Assets der Investoren unterbunden, sondern dies ist auch der Sycamore GmbH untersagt, die aktuell die Mehrheit der Aktien an der envion AG hält. Für die Gründer der envion AG um Michael Luckow ist das eine weitreichende Entscheidung. Das Verhalten der nach der unrechtmäßigen Kapitalerhöhung neuen Mehrheitseigner der envion AG, Matthias Woestmann (Quadrat Capital GmbH), Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen (Sycamore GmbH) geisselte das Gericht als "sittenwidrig" und "besonders verwerflich".

"Mit diesem Urteil haben wir einen wichtigen Sieg für uns und auch für die Investoren der envion AG gewonnen", so Michael Luckow, der die klagende Trado GmbH vertritt, in der die Interessen des Gründerteams gebündelt sind. "Wer jetzt noch glaubt, er könne mit Woestmann als envion-CEO Geschäfte abschließen, der muss sich des Risikos bewusst sein, dass seine Geschäfte keine Gültigkeit haben, es sei denn, wir haben dem Geschäft vorher zugestimmt."

Die Gründer hatten im Rahmen der Gründung der envion AG, die wenig später den sehr erfolgreichen ICO durchführte, eine vertragliche Vereinbarung mit der Quadrat Capital GmbH geschlossen, deren Geschäftsführer Matthias Woestmann ist. Danach sollte Woestmanns Quadrat Capital zur Vereinfachung der Gründung vorläufig für eine kurze Zeit die Anteile der Gründer halten, was 81 Prozent der Aktien des Unternehmens entsprach. Woestmann selbst hielt 19 Prozent der Firmenanteile. Doch anstatt die Anteile wie gefordert (erst mehrmals mündlich, dann im Januar 2018 schriftlich) an die Gründer zurückzugeben, nutzte Woestmann die Gunst der Stunde und führte ohne Wissen der Gründer eine Kapitalerhöhung durch. Während die Gründer danach nur noch 31 Prozent am Unternehmen hielten und damit ihrer Entscheidungsmehrheit beraubt wurden, sicherten sich Matthias Woestmann, sein Freund Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen die Mehrheitsanteile an der envion AG, just nach Abschluss des ICO und nachdem ca. 100 Mio USD in den Kassen des Unternehmens waren. Gegen die unrechtmäßige Kapitalerhöhung und der für sie schwerwiegenden Folgen wehrten sich die Gründer juristisch.

Die Richter des Landgerichtes Berlin bewerten die unrechtmäßige Kapitalerhöhung als klare Pflichtverletzung Woestmanns gegenüber den ihm vertraglich verbundenen Gründern. Auch die Begründung Woestmanns für die unrechtmäßige Kapitalerhöhung wollten die Richter nicht akzeptieren. Woestmann hatte behauptet, die Gründer hätten vertragswidrig zu viele Token erstellen lassen. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass die Anzahl der tatsächlich existierenden Token den Vorgaben des Wertpapierprospektes entspricht.

Mit dieser richterlichen Feststellung werden auch all die falschen Behauptungen von Woestmann ausgehebelt, die dieser in die Medien lancieren ließ, um die die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zu rechtfertigen und um die Gründer gezielt zu diskreditieren. Diese offensichtlich falsche Behauptung wird in der Investoren-Community auch als "Woestmanns 40-Millionen-Märchen" belächelt.

Woestmann mit seiner Quadrat Capital GmbH habe seine vertraglichen Pflichten gegenüber den Gründern verletzt, indem er "ohne Einwilligung" der Gründer das Kapital des Unternehmens erhöht habe. "Durch die Kapitalerhöhung wurde der wirtschaftliche Gehalt ihrer Beteiligung geschwächt. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass sie ihre Mehrheitsbeteiligung verloren haben und daher die in Artikel 12 der Satzung der envion AG vorgesehenen Beschlüsse nicht mehr mit der erforderlichen Mehrheit fassen können." Außerdem bestehe eine weitere Pflichtverletzung des Vertrages durch Woestmann darin, dass er die Gründer weder von der beabsichtigten Kapitalerhöhung informiert noch deren Zustimmung eingeholt habe.

"Die Pflichtverletzung ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass Woestmann meint, die Kapitalerhöhung sei im Interesse der Gläubiger und Investoren erfolgt, weil die Antragstellerin (die Gründer) der envion AG angeblich grundlos ICO-Erlöse vorenthalten habe (.....). Unabhängig davon, dass die Antragsgegnerin zu 1. (Woestmanns Quadrat Capital GmbH) ein derart geschäftsschädigendes Verhalten der Antragstellerin (die Gründer) nicht glaubhaft gemacht hat, ist eine Kapitalerhöhung ohne vorherige Ankündigung und hinter dem Rücken der Antragstellerin nicht geeignet, die Pflichtverletzung zu rechtfertigen", so die Urteilsbegründung.

Das Gericht gesteht den Gründern deshalb "einen Anspruch auf Unterlassung sämtlicher Verfügungen, Belastungen und sonstigen Handlungen" zu, "die eine wirtschaftliche Beeinträchtigung der treuhänderisch verwalteten Aktienbeteiligung der Antragstellerin nach sich ziehen könnte."

Auch Woestmanns Freund Thomas van Aubel, der mit seiner Ehefrau Freifrau Jutta von Falkenhausen über die Sycamore GmbH nach der unrechtmäßigen Kapitalerhöhung die Mehrheit an der envion AG hält, bekommt vom Gericht die Leviten gelesen. Er habe als Freund von Woestmann und als von diesem beauftragter Rechtsberater der envion AG sehr wohl gewusst, dass die Kapitalerhöhung unrechtmäßig war. Das Gericht stellt hierzu fest: "Dies war offensichtlich". Durch den Erwerb der dadurch generierten Aktien habe er und seine Frau (beide Geschäftsführer der Sycamore GmbH) "in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt." Diesen Schaden habe van Aubel und Freifrau von Falkenhausen in sittenwidriger Weise verursacht. Objektiv sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender verstößt, d.h. mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist. Hinzutreten muss zudem eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, welche das Gericht ebenfalls festgestellt hat, denn "sie (van Aubel und seine Sycamore GmbH) ist ein gegen eindeutige vertragliche Bestimmungen zwischen Antragstellerin (Gründer) und Antragsgegnerin zu 1. (Woestmann/Quadrat Capital) verstoßendes Rechtsgeschäft eingegangen und hat damit im Zusammenwirken mit der Antragsgegnerin zu 1. (Woestmann / Quadrat Capital) die Antragstellerin (die Gründer) vorsätzlich geschädigt."

Envion Mitbegründer Michael Luckow: "Die Bewertung der Vorgänge durch das Gericht nehmen wir als Grundlage für eine Schadensersatzklage gegen Woestmann und van Aubel. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass uns ein Schaden entstanden ist."

Im Zuge ihrer Transparenzoffensive werden die Gründer der envion AG die Dokumentation der juristischen Auseinandersetzungen auf www.envion-founders.org veröffentlichen

Pressekontakt:

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phone: +49 30 24048290
email: uwe.wolff@naima-media.de

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