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Schweizer Bergbaukonzern Glencore droht deutscher Menschenrechtsorganisation

Berlin (ots)

In Reaktion auf die Veröffentlichung der NRO-Studie "Fragwürdige Unternehmenstätigkeiten des Schweizer Bergbauriesen Glencore und die Verantwortung deutscher Banken", droht der größte Rohstoffkonzern der Welt Glencore gegenüber der deutschen Menschenrechtsorganisation Facing Finance mit Schadensersatzansprüchen. Zugleich werden der Berliner NRO "rechtswidrige Boykott-Aufrufe" und eine "pauschale und haltlose Diskreditierung" des Bergbau-Unternehmens unterstellt.

Facing Finance hatte in einer gemeinsam mit MISEREOR herausgegebenen Pressemeldung vom 17.5.17 deutsche Banken dazu aufgerufen, Konzerne, denen Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheitsgefährdung, Korruption und Steuervermeidung vorgeworfen bzw. nachgewiesen wird, weder zu finanzieren noch sich an diesen zu beteiligen. Glencore hat daraufhin per Einschreiben und mit Verweis auf Schweizer Wettbewerbsgesetze die sofortige Löschung der Mitteilung aus dem Internet gefordert. Dieser Aufforderung ist Facing Finance jetzt nachgekommen.

"Wir nehmen die Presseerklärung nicht von unserer Website, weil wir unsere Forderungen nicht mehr vertreten bzw. die Vorwürfe nicht dokumentieren können. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation können wir uns schlicht einen langwierigen und teuren Prozess mit Glencore nicht leisten", sagt Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von Facing Finance.

In einem Antwortschreiben vom 22.5.17 an Glencore weist Facing Finance den Vorwurf der pauschalen und haltlosen Diskreditierung zurück. Die NRO verweist auf umfangreiche, kritische Medienberichte und aktuelle, größtenteils sehr negative Nachhaltigkeitsbewertungen renommierter Ratingagenturen (z.B. RepRisk). Trotz Glencores sozialer und ökologischer Selbstverpflichtungen dokumentieren diese Berichte zahlreiche Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Gesundheitsgefährdung, Korruption und Bestechung.

In Südamerika z.B. laufen eine Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen Glencores Minenprojekte. Anklagepunkte sind unter anderem die Verletzung von Umweltgesetzen, die Überschreitung von Grenzwerten, unerlaubtes Abholzen, das illegale Umleiten von Flüssen, Luftverschmutzung und inadäquate Abfallentsorgung. Ebenso werden die Auswirkungen des Bergbaus auf ansässige Gemeinden sowie Vertreibung und die Verzögerung von Umsiedlungsprozessen untersucht und angeklagt. Allein in Argentinien und Kolumbien sind derzeit 26 Verfahren (Klagen und Sanktionen) anhängig. Auch in Australien betreibt Glencore gegenwärtig eine Zink/Bleimine, obwohl nachweislich signifikante Umweltbelastungen damit in Verbindung gebracht werden. Glencore selbst bestätigt für den Zeitraum 2013-2016 Strafzahlungen in Höhe von 4,6 Mio. $ sowie 200 Sanktionen in Bezug auf Umweltvergehen.

Rechtskräftige Verurteilungen wegen Bestechung eines ehemaligen Botschafters des Tschad und eines EU Beamten sind ebenfalls dokumentiert. Laut Süddeutscher Zeitung taucht Glencore zudem gleich 660 mal in den "Panama Papers" auf. Über Tauschgeschäfte haben Glencore und das Handelshaus Trafigura schließlich Aluminium an eine Firma im Iran geliefert, die diesen Rohstoff wiederum für das iranische Atomprogramm bereitgestellt hat.

Facing Finance ruft Banken deshalb dazu auf, Finanzierungen von Unternehmen an deren verbindliche Zusagen zu knüpfen, relevante soziale und ökologische Normen und Standards einzuhalten, was Anti-Korruptionsstandards einschließt. Dies gilt insbesondere, wenn geltende Selbstverpflichtungen der Banken dies verlangen. Gemäß den 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen nicht nur Konzerne und Regierungen eine Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte, sondern auch die Banken, die diese finanzieren. Norwegens größter Lebensversicherer KLP erklärte 2015 z.B., dass er Anteile an Glencore plc verkaufen wolle und nicht mehr in das Schweizer Unternehmen investieren werde, weil deren Öl-Explorations-Aktivitäten vor der Küste der Westsahara gegen "fundamentale ethische Normen" verstoßen würden.

In dem Antwortschreiben an Glencore verweist Facing Finance außerdem auf ein BGH-Urteil von 2014 (Az.:I ZR 75/13), welches einen "Boykottaufruf" als geschützte Meinungsäußerung bewertet. Dies gelte laut BGH insbesondere, wenn ein "Boykottaufruf" nicht eigenen wirtschaftlichen Zielen dient, sondern der Sorge um Belange der Allgemeinheit geschuldet ist. Der Schutz der Meinungsfreiheit hat laut BGH Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eines betroffenen Unternehmens.

Auch Schweizer Nichtregierungsorganisationen wie z.B. Brot für Alle oder Public Eye sind bereits Ziel der Einschüchterungstaktik des Bergbaumultis Glencore geworden. Zuletzt war das Schweizer NRO-Bündnis MultiWatch betroffen, als Glencore massiv Einfluss auf eine Publikation des Bündnisses nahm. Diese Vorgehensweise, die in Fachkreisen auch als SLAPP (Strategic Lawsuits against Public Participation) bezeichnet wird, soll den Beklagten vor kostenintensiven Rechtsverfahren Angst machen, sowie Transparenz und freie Meinungsäußerung verhindern. In Südamerika hingegen werden Kritik und Proteste gegen Glencore-Projekte häufig gewaltsam unterdrückt, teils mit tödlichem Ausgang für die Demonstranten.

Facing Finance und die Partnerorganisation MISEREOR haben Glencore zu einem Gespräch nach Aachen eingeladen. Diese Einladung blieb bislang allerdings unbeantwortet.

Pressekontakt:

Thomas Küchenmeister, Geschäftsführender Vorstand Facing Finance,
0175 - 49 64 082

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