Bundesozialgericht hält Risikostrukturausgleich für verfassungsgemäß
AOK begrüßt rechtliche Klarstellung
Berlin (ots)
Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute in einem umfänglichen Revisionsverfahren die Verfassungsmäßigkeit des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) festgestellt. AOK-Chef Jürgen Graalmann begrüßte den Richterspruch: "Das heutige BSG-Urteil stärkt das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Richter haben klargestellt, dass der Finanzausgleich in seiner jetzigen Form für einen fairen Kassenwettbewerb unerlässlich ist."
Das oberste Sozialgericht in Deutschland bestätigte die konkrete Ausgestaltung des Risikoausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und wies damit rechtliche Bedenken einzelner Krankenkassen endgültig ab.
In diesem Zusammenhang erinnerte Graalmann daran, dass sich jede Weiterentwicklung des Morbi-RSA an drei Zielen messen lassen müsse: "Das Ausgleichsverfahren muss die Anreize zur Risikoselektion reduzieren, sich dabei am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren und schließlich die Zielgenauigkeit stetig erhöhen."
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit einem rechtskräftigen Urteil vom 4. Juli 2013 für die Korrektur eines Rechenfehlers und die Neuberechnung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2013 gesorgt. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes (BVA) hatte diesen Rechenfehler schon in seinem Evaluationsbericht im Juni 2011 festgestellt.
Die Kasseler Richter entschieden nun, dass das BVA den Rechenfehler im Morbi-RSA für die Übergangsjahre bis 2012 nicht rückwirkend zu korrigieren habe.
"Unterm Strich zeigen die jüngsten sozialgerichtlichen Urteile, dass die Feststellungen des Wissenschaftlichen Beirats Maßstab für eine rechtssichere Umsetzung eines sozialstaatlichen Solidarausgleichs zwischen den Krankenkassen sind. Dies gilt auch mit Blick auf die gegenwärtigen Reformvorschläge für eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte", so Jürgen Graalmann.
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