Einvernehmliche Reform des Morbi-RSA rasch möglich
Berlin (ots)
Mit Blick auf die Pressekonferenz des BKK Dachverbandes e.V., des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) zur "Zukunft der GKV-Finanzarchitektur" am kommenden Donnerstag (4. Oktober 2018) erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:
"Die Fragen, die unsere Wettbewerber jetzt aufwerfen, lassen sich aus unserer Sicht schnell beantworten. Dabei hilft die Lektüre der beiden Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats. Dort wird genau beschrieben, welche Schritte für eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) erforderlich sind. Zentral ist demnach die Berücksichtigung aller Krankheiten im Morbi-RSA statt wie bisher 80. Zudem sollten unbedingt das Alter in die Berechnung der Morbiditätszuschläge einfließen und der Erwerbsminderungsstatus zur Differenzierung des Schweregrades herangezogen werden. Die zur Sicherung valider Datengrundlagen gedachten Kodierrichtlinien hat die Koalition bereits im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert. Nur zur Frage eines Regionalfaktors bleiben Differenzen: Durch die Umverteilung von Finanzmitteln von ländlichen in städtische Regionen wird kein Problem gelöst, sondern die bestehende Herausforderung der Versorgung im ländlichen Raum verschärft. Ansonsten ergeben sich mittlerweile große Schnittmengen zwischen den Forderungen der Kassenarten.
Der Umgang mit der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung ist ein Spezialthema und erscheint mittlerweile publizistisch überstrapaziert. Abgesehen davon, dass rückwirkende Eingriffe ins Recht verfassungsrechtlich immer bedenklich sind, geht es vor allem noch um die Gleichbehandlung der Kassen vor dem Gesetz. Das wollen wir alle. Insofern ist es gut, wenn klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die alle freiwilligen Versicherungsverhältnisse gleichermaßen erfassen."
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