Krankenhaus-Reform: Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gemeinsam gerecht werden
Berlin (ots)
Mit Blick auf die morgige Fortsetzung der Beratungen von Bund und Ländern zur geplanten Krankenhaus-Strukturreform sagt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:
"Seit Januar dauern die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur notwendigen Krankenhaus-Strukturreform mittlerweile an. Inzwischen liegen richtungsweisende Vorschläge aus den Ländern, etliche Expertengutachten und ein Eckpunktepapier vor. Gleichzeitig hat der Bund mit mehreren Maßnahmen den Krankenhäusern schnelle Unterstützung verschafft und zusätzliche Mittel aufgebracht, zum Beispiel die Energiebeihilfen von sechs Milliarden Euro oder die Vergütungsverbesserungen von beinahe 400 Millionen Euro für pädiatrische und geburtshilfliche Abteilungen. Abgesehen von diesen zusätzlichen Hilfen steigen die GKV-Ausgaben im stationären Bereich weiter stark an - und das trotz vieler leer bleibender Betten.
Angesichts zunehmender Überkapazitäten, ständig steigender Ausgaben, teilweise enormer Qualitätsunterschiede und eines eklatanten Fachkräftemangels erwarten nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Verantwortlichen in den Krankenhäusern eine zügige Einigung zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft.
Dabei kommt den Bundesländern eine besondere Verantwortung zu, denn sie sind für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen zuständig. Diese Aufgabe haben sie in den letzten Jahren nicht ausreichend erfüllt. Inzwischen ist bei den Kliniken ein Investitionsstau von rund 30 Milliarden Euro aufgelaufen.
Am morgigen Donnerstag müssen alle Seiten ihrer Verantwortung gerecht werden. Eine große Krankenhausreform kann langfristig für eine finanzielle Stabilisierung sorgen. Dazu gehört eine Vorhaltefinanzierung, die die Solvenz der benötigten Kliniken fallunabhängig gewährleistet. Für die Länder bedeutet das aber: Wer Planungsverantwortung einfordert, muss auch zur seiner Finanzverantwortung stehen. Der Bund sollte im Sinne der Patientensicherheit weiter auf einheitliche Maßstäbe für die Leistungsgruppen achten. Die Patientinnen und Patienten müssen sich überall in Deutschland darauf verlassen können, dass sie eine optimale Behandlung mit adäquater technischer und personeller Ausstattung und der nötigen Erfahrung erhalten. Für Bund und Länder gilt gleichermaßen: Am Ende darf es nicht auf einen faulen Kompromiss zulasten der Reformziele und der Beitragszahlenden hinauslaufen. Denn die Gesetzliche Krankenversicherung sorgt seit Jahrzehnten für die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser, im Jahr 2022 zuletzt mit rund 87 Milliarden Euro."
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