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AOK-Verwaltungsratsvorsitzende: Stabile Beitragssätze zentrales Anliegen der AOK-Selbstverwaltung

Bonn (ots)

Presseinformation des AOK-Bundesverbandes
AOK-Verwaltungsratsvorsitzende: Stabile Beitragssätze zentrales
   Anliegen der AOK-Selbstverwaltung
Stabile Beitragssätze sind ein zentrales gemeinsames Anliegen von
Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern in der paritätischen
Selbstverwaltung der 17 AOKs und des AOK-Bundesverbandes. Dies
erklärten heute in Bonn die alternierenden
Verwaltungsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Dr. Volker Hansen
(Arbeitgebervertreter) und Fritz Schösser (Versichertenvertreter).
Aber es könne auch nicht angehen, dass Kassen durch öffentliche
Kritik in die Verschuldung getrieben werden.
Beide wiesen Kritik aus der Politik an Beitragssatzbeschlüssen
einzelner AOK-Verwaltungsräte und Kritik am Handeln von Vorständen
und Verwaltungsräten einzelner AOKs zurück. Sie betonten, dass weder
Patienten noch Beitragszahlern damit geholfen sei, wenn die Politik
auf der Basis von bundesweiten statistischen
Durchschnittsbetrachtungen die in manchen Regionen Deutschlands
schwierige wirtschaftliche Lage überspielen wolle. Nur eine nüchterne
Analyse der wirtschaftlichen Situation und gemeinsames entschiedenes
Handeln seien geeignet, die nach wie vor im weltweiten Vergleich
ausgezeichneten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und die
soziale Sicherheit der Bevölkerung zuverlässig zu finanzieren und
auch in Zukunft sicher zu stellen.
Die AOK-Gemeinschaft setzte nach wie vor auf stabile
Beitragssätze, soweit dies ohne Neuverschuldung machbar sei. Die
meisten AOKs hätten inzwischen auch beschlossen, die Beitragssätze
stabil zu halten.
Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates erinnerten daran, dass per
Gesetz allen gesetzlichen Krankenkassen aufgegeben sei, bis 2008 alle
aufgelaufenen Schulden abzubauen. Die bei den Kassen vorhandenen
Schulden seien entstanden, weil die Kassen dem Drängen der Politik
entsprochen hätten, mit Rücksicht auf die schwache Konjunkturlage
notwendige Beitragssatzerhöhungen aufzuschieben und durch
Kreditfinanzierung in die Zukunft zu verlagern.
Wenn jetzt einzelne AOKs kritisiert würden, lasse diese Kritik
außer acht, dass eine weitere Verschuldung weder gesetzlich zulässig
ist noch für die Beitragszahler akzeptabel, weil neue Schulden
zusätzlich Geld kosten und damit in der Folge alles für die
Beitragszahler noch teurer würde.
Hansen und Schösser erklärten weiter: "Die Landesregierungen haben
die gesetzlichen Kompetenzen, die Haushaltskalkulationen und
Haushaltsplanungen der regionalen Kassen zu prüfen. Beschlüsse der
Verwaltungsräte der Kassen sind von den Aufsichten der zuständigen
Landesministerien zu genehmigen.
Die Länder haben damit alle notwendigen Mittel, das korrekte und
solide Verhalten der Kassen zu prüfen und zu bewerten. Es bedarf
daher nicht öffentlicher Kritik an den Kassen, da die zuständigen
Landesministereien von den AOKs stets und ständig über die aktuelle
Finanzsituation informiert wurden und werden. Diese öffentliche
Kritik kann den Kassen im Wettbewerb Schaden zufügen."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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