Praktische Vorschläge für mehr Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten
AOK: Gutachten zeigt schnelle Wege zu mehr Wettbewerb zu Gunsten besserer Medizin
Berlin (ots)
Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu Gunsten einer besseren medizinischen Versorgung verspricht sich der AOK-Bundesverband von einem heute in Berlin vorgestellten wissenschaftlichen Gutachten der Autoren Dieter Cassel, Ingwer Ebsen, Stefan Greß, Klaus Jacobs, Sabine Schulze und Jürgen Wasem mit dem Titel: "Weiterentwicklung des Vertragswettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorschläge für kurzfristig umsetzbare Reformschritte". Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes sagte: "Noch ist es zu schaffen, dass in dem so genannten 'Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung' am Ende tatsächlich genug drin ist, damit der Titel stimmt." Dazu hätten die Gutachter sofort umsetzbare praktische Vorschläge ausgearbeitet und sogar schon die nötigen Gesetzesänderungen formuliert, so dass die Vorschläge leicht und schnell in die Gesundheitsreform eingebaut werden könnten. Ahrens: "Wir setzen darauf, dass die Gesundheitsministerin die vorgelegten Vorschläge aufgreift." Außerdem würden die Wissenschaftler deutlich machen, welche Hürden für einen Ausbau des Wettbewerbs noch aus dem Arbeitentwurf entfernt werden müssten. Klar sei jedoch vor allen konkreten Vorschlägen, dass mehr Wettbewerb zugunsten der Patienten nur funktionieren könne, wenn vorher die leistungsgerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen gesichert sei. Dem Gesetzentwurf fehlten in diesem Bereich wesentliche Kernelemente. So gebe es bisher noch keine Regelungen, die sicherstellten, das ein entsprechend der Krankheitshäufigkeiten optimierter Finanzausgleich zeitgleich mit einer krankheitsabhängigen Vergütung der Ärzte eingeführt werde. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner letzten Entscheidung zum Finanzausgleich deutlich gemacht, dass diese Weiterentwicklung unverzichtbar sei.
Ahrens wies darauf hin, dass die AOK durch zahlreiche Modellversuche bereits über viel Erfahrung bei der Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung verfüge. Johann Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, erklärte: "Um gute Versorgungsangebote bundesweit entwickeln zu können, benötigen wir endlich klare gesetzliche Regelungen. Die kollektivvertraglichen Regelungen im Arbeitentwurf zur Gesundheitsreform verringern jedoch die Chance zu mehr Wettbewerb. Die gesetzlichen Regelungen, Verträge für die ambulante Versorgung nur noch mit einem einheitlichen Landesverband vereinbaren zu können, gehen nicht in Richtung Wettbewerb, sondern in Richtung Kollektivierung. Für notwendige Budgetbereinigungen wird es durch die vorgesehene Kollektivierung kaum Realisierungschancen geben. Noch so schöne Bereinigungsvorschriften im Gesetz laufen ins Leere, wenn die Wettbewerber gegenseitig die Budgetbereinigungen torpedieren können." Es werde so noch schwieriger als heute, aus den bestehenden, gesetzlich fixierten starren Mittelzuweisen für die ambulante Behandlung einerseits, und für die stationäre Behandlung andererseits, die nötigen Mittel freizumachen für die neuen Versorgungsangebote. Wirtschaftlichkeit und medizinische Qualität könnten sich im Wettbewerb von neuen Versorgungsformen überhaupt nur auf der Basis tatsächlich funktionsfähiger Bereinigungsvorschriften entfalten. Aber auch die ausgezeichneten, von den Gutachtern vorgeschlagenen Bereinigungsvorschriften müssten an der neu aufgerichteten Hürde der Kollektivierung scheitern. Dabei sei das Prinzip der Bereinigung eigentlich denkbar einfach, erläuterte Prof. Ingwer Ebsen: "Es gilt der Grundsatz, dass die Kollektivbudgets um den Betrag bereinigt werden, den die im Selektivvertrag erbrachten Leistungen im Kollektivsystem gekostet hätten. Dies muss in allen Versorgungsbereichen strikt durchgezogen werden. Nur dann haben neue Versorgungsformen und Wettbewerb zu Gunsten der Patienten eine Chance."
Prof. Jürgen Wasem verglich die Vorschläge des Gutachtens mit den vorliegenden Arbeitsentwürfen zur Gesundheitsreform. "Im Arbeitsentwurf und seiner Begründung zu den vorgesehenen selektiven Vertragsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung steht viel Richtiges. Aber all die guten Vorschläge können nicht verwirklicht werden mangels Geld. Denn Geld gibt es nur aus dem gemeinsamen und einheitlichen Finanztopf auf Landesebene. Über den bestimmen die Konkurrenten der Kasse mit, die einen Selektivvertrag realisieren möchte. Das kann daher nicht funktionieren."
Ahrens bekräftigte, dass dies das falsche Ergebnis der Kollektivierung des Vertragsrechts in den neuen Landesverbänden sei.
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