VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Online-Expansion von ARD und ZDF bedroht Pressevielfalt in einer digitalen Welt
Berlin (ots)
Zeitschriftenverleger warnen vor gebührenfinanziertem Angriff auf die freie Presse im Internet / VDZ fordert klare Begrenzung von ARD- und ZDF-online auf programmbegleitende Randnutzung
Die digitalen Expansionspläne von ARD und ZDF gefährden nach Ansicht des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die Medienvielfalt in Deutschland. Die Zukunft der zur Digitalisierung gezwungenen freien Presse stehe auf dem Spiel, würden die schwierigen Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Online-Presse durch staatlich finanzierte Konkurrenz noch weiter verschlechtert. Genau dies droht, sollten ARD und ZDF ihren Rundfunkauftrag um digitale und Internet-Medien einschließlich pressetypischer Informationsangebote mit Text, Bildern und Videos erweitern. "Das ist öffentlich-rechtliche Presse online, die ARD und ZDF ebenso wie klassische Zeitschriften nur als programmbegleitende Randnutzung anbieten dürfen", erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa und Medienpolitik VDZ, heute in Berlin. "Angesichts der Vielfalt der freien Online-Presse fehlt für eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Internet jegliche Legitimation. Schlimmer noch: Die geplante Ausdehnung staatlich finanzierter Online-Medien würde die wirtschaftliche Basis der freien Presse und damit die Pressevielfalt in der digitalen Welt massiv gefährden."
Der VDZ appelliert an die Ministerpräsidenten, die derzeitigen Schranken des gebührenfinanzierten Internet keinesfalls aufzugeben, sondern durch einen zusätzlichen Public-Value-Test gemäß EU-Vorgabe zu ergänzen und zu konkretisieren:
1. Andere Medien als lineare TV- und Hörfunkprogramme dürfen ARD und ZDF wie bisher nur als programmbegleitende Randnutzung anbieten. Das gilt vor allem für pressetypische und sonstige "Telemedien" mit Text, Bild, Video und sonstige "Rich-Media" auf stationären wie mobilen Endgeräten. Diese mediale Begrenzung darf keinesfalls durch einen Freibrief für "journalistische" Inhalte ersetzt werden. Vielmehr muss eine einzelfallbezogene Erforderlichkeitsprüfung hinzukommen. Als zusätzliches Element zur Sicherung des Randnutzungscharakters ist die Deckelung des Online-Budgets von ARD und ZDF fortzuführen.
2. Werbung findet in den genannten Medien nicht statt, und jede sonstige Kommerzialisierung muss untersagt sein. Das schließt nicht nur eigene Waren- und Dienstleistungsangebote sowie die Vermittlung derartiger fremder Angebote im Zuge des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes ein. Es muss z. B. auch die Überlassung öffentlich-rechtlicher redaktioneller Inhalte für Medien Dritter unterbleiben.
3. Gebührenfinanzierte Online-Angebote, die mit den vorgenannten Begrenzungen vereinbar sind, müssen zusätzlich einen Public-Value-Test bestehen, der die Vorgaben aus dem EU-Beilhilfeverfahren effektiv umsetzt. Dieses ersetzt keinesfalls die unverzichtbaren medialen Grenzen (Punkt 1), sondern muss diese weiter konkretisieren.
Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel.: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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