Ärztekammern prüfen Online-Fortbildungen nach Recht und Gesetz
Berlin (ots)
Zu Berichten über angebliches Fehlverhalten der Ärztekammern bei der Zertifizierung von Online-Fortbildungen der Ärzte erklärt der Vorsitzende des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, Dr. Franz-Joseph Bartmann: 1. Das Bundeskartellamt führt kein Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren gegen die Bundesärztekammer oder die Landesärztekammern, sondern hat auf die Beschwerde eines kommerziellen Anbieters von Online-Fortbildungsportalen um Stellungnahme zu seiner diesbezüglichen Rechtsauffassung gebeten. Es geht also im Grunde um knallharte wirtschaftliche Interessen. 2. Die Rechtsauffassung, dass die Ärztekammern bei der Zertifizierung von Online-Fortbildungsportalen gegen eine Vorschrift des Sozialrechts verstoßen, ist schon deshalb unzutreffend, weil Bestimmungen des Sozialrechts auf die Tätigkeit der Ärztekammern nicht anwendbar sind. 3. Im Übrigen wird für diese Rechtsauffassung mit § 95 d Abs. 1 Satz 3 SGB V eine Bestimmung des Sozialrechts herangezogen, die in der sozialrechtlichen Literatur einhellig als verfassungsrechtlich problematisch angesehen wird. 4. Ärztekammern haben schon vor Inkrafttreten der Nachweispflicht für ärztliche Fortbildung 2004 ihnen vorgelegte Fortbildungsangebote nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Diese Bestimmungen erlauben auch eine Förderung von Fortbildungsangeboten durch Herstellerunternehmen und haben insoweit seit langem die Billigung der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gefunden. 5. Eine Fortbildung ohne jede Beteiligung von Herstellerunternehmen ist theoretisch denkbar. Allerdings ist gerade bei der Einführung innovativer Produkte eine Zusammenarbeit mit der Industrie aus Gründen der Authentizität meist notwendig und in der Regel auch unproblematisch.
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