Statement von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu einer möglichen rechtlichen Regelung der Sterbehilfe
Berlin (ots)
Berlin, 13.11.2014
"Es ist gut, dass sich der Bundestag viel Zeit genommen hat, um sich intensiv mit dem sensiblen Thema der Sterbehilfe zu beschäftigen. Denn hier stoßen unterschiedliche ethische Einstellungen, religiöse Überzeugungen und individuelle Erfahrungen aufeinander. Die Redebeiträge aber auch die bereits im Vorfeld bekannt gewordenen Initiativen der verschiedenen Parlamentariergruppen haben gezeigt, dass es einen großen Konsens gibt, Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen. Ebenso unstrittig ist es, die Palliativmedizin, die Schmerztherapie und die Hospizarbeit in Deutschland weiter auszubauen. Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für eine bessere Finanzierung palliativmedizinischer Angebote ist hier ein wichtiger Schritt. In der weitergehenden Debatte über eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids haben wir immer wieder klargestellt, dass die Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist. Vielmehr formulieren die Berufsordnungen der Landesärztekammern einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Das Berufsethos verpflichtet den Arzt, Hilfe zum Leben zu leisten, nicht Hilfe zum Sterben."
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