"Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" - Pressekonferenz der Bundesärztekammer am 4. Mai 2004 in Berlin
Berlin (ots)
Die Diskussion um eine Zulassung aktiver Sterbehilfe nimmt zu. Vor wenigen Wochen erst wurde eine Initiative von Bundestagsabgeordneten bekannt, die eine Legalisierung der Sterbehilfe zum Ziel hat. Auch die aktuelle Debatte im Europarat und die Euthanasie-Gesetzgebung in Nachbarländern wie Holland und Belgien bleibt nicht ohne Folgen für die deutsche Diskussion. Die Ärzteschaft in Deutschland lehnt Sterbehilfe im Sinne einer gezielten Tötung auf Verlangen ab. Die Bundesärztekammer hat dies in ihren "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" schon 1998 unmissverständlich ausgeführt. Seitdem sind insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen neue Rahmenbedingungen geschaffen worden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer intensiv über eine Novellierung der "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" diskutiert und am 30. April abschließend darüber beraten. Wir möchten Ihnen die überarbeiteten "Grundsätze" in einer Pressekonferenz vorstellen und laden Sie herzlich ein zur
Pressekonferenz der Bundesärztekammer am: Dienstag, 4. Mai 2004 um: 12.00 Uhr Ort: Haus der Bundespressekonferenz Räume 1 und 2 Schiffbauerdamm 40, Berlin-Mitte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie an unserer Pressekonferenz teilnehmen könnten. Als Gesprächspartner werden Ihnen zur Verfügung stehen: Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, und Prof. Dr. Eggert Beleites, Vorsitzender des Ausschusses "Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen" der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Thüringen.
Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel.: (030) 30 88 98 30
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