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Bundesärztekammer

BÄK begrüßt Diskriminierungsverbot bei Gentests

Berlin (ots)

"Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden.
Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik
liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen. Daher begrüßen wir
die Gesetzespläne der Bundesregierung für ein Diskriminierungsverbot
bei Gentests", erklärte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe. Es müsse klargestellt werden, dass niemand wegen
seiner genetischen Veranlagung benachteiligt werden dürfe. Die bis
2011 befristete Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, auf
prädiktive Gentests zu verzichten, reiche nicht aus; notwendig seien
dauerhaft wirksame gesetzliche Regelungen. "Der Gesetzgeber darf es
nicht zulassen, dass Kranken- und Lebensversicherungen den Anspruch
erheben, Gentest-Ergebnisse ihrer Kunden zu erhalten. Eine anders
geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor
versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik
unterbliebe, ebenso würde das Patient-Arzt-Verhältnis in
unerträglicher Weise belastet", sagte Hoppe.
Der Ärztepräsident wies darauf hin, dass die Bundesärztekammer mit
ihren 2003 veröffentlichten Richtlinien zur prädiktiven genetischen
Diagnostik und weiteren Richtlinien aus den zurückliegenden Jahren
Standards gesetzt habe, die es in dem jetzt anstehenden
Gesetzgebungsverfahren zu beachten gelte. So habe die
Bundesärztekammer in ihren Richtlinien zur prädiktiven genetischen
Diagnostik auch festgestellt, dass grundsätzlich weder aufgrund eines
Arbeitsvertrages noch bei dessen Anbahnung eine Verpflichtung des
Arbeitnehmers besteht, in genetische Diagnostik einzuwilligen. Nach
den Richtlinien der BÄK sollten Veranlassung, Interpretation und
Übermittlung der Befundergebnisse von Gentests immer unter der
Verantwortung entsprechend qualifizierter Ärzte stehen. Es sei
deshalb sehr zu begrüßen, wenn auch der Gesetzgeber diesen
Arztvorbehalt bei genetischen Untersuchungen im Gesetz festschreibe,
so Hoppe.
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 4004 56-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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