Verfahren geht weiter
Hamburg (ots)
Das Gerichtsverfahren zum Aktenklau aus Helmut Kohls Kanzleramt 1998 wird fortgesetzt. Angeklagt sind aber nicht die politisch Verantwortlichen, sondern die ZEIT-Redakteure Thomas Kleine-Brockhoff, Martin Klingst und Bruno Schirra
Nachdem die angeklagten ZEIT-Redakteure den Vorschlag des Gerichts abgelehnt hatten, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen, findet vor dem Hamburger Amtsgericht am Freitag, dem 9. November 2001 die Fortsetzung des Verfahrens statt, dessen Hintergrund die Löschung von drei Gigabyte Daten sowie die Beseitigung wichtiger Akten über den CDU-Finanzskandal aus dem Bonner Kanzleramt vor dem Regierungswechsel 1998 darstellt. Angeklagt sind aber nicht die damals Verantwortlichen aus Helmut Kohls Kanzleramt. Der Vorwurf lautet auch nicht Verwahrungsbruch. Angeklagt sind vielmehr drei ZEIT-Redakteure, die unbestritten wahrheitsgemäß über diesen Staatsskandal berichtet haben. Ihnen wird nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen, in einem ihrer Artikel "amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens und eines Disziplinarverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut" noch vor der öffentlichen Verhandlung zitiert zu haben. Dies sei nach § 353d StGB strafbar.
Die zweite Verhandlung beginnt am 9. November 2001 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal 145 des Hamburger Strafjustizgebäudes, Sievekingsplatz 3.
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