Bremer Rechtsanwalt: Deutsche Beamte bei Verhören in Guantánamo
Hamburg (ots)
In der Debatte um die mutmasslichen Entführungen und Folterungen deutscher Staatsbürger durch die CIA melden sich nun auch die Angehörigen des seit vier Jahren in Guantánamo ohne Anklage festgesetzten Bremers Murat Kurnaz, 23, zu Wort. Kurnaz' Rechtsanwalt Bernhard Docke vermutet, deutsche Geheimdienste hätten im Fall Kurnaz "sensible Akten über dunkle Kanäle einfach über den Großen Teich" nach Guantánamo geschickt und er habe Informationen, wonach deutsche Beamte in dem Lager bei Verhören erschienen seien. Docke in der ZEIT: "Es war für mich überraschend, welche Aktenkenntnis die Militärs in Guantánamo über die Ermittlungen der deutschen Beamten in Bremen hatten". Offiziell seien keine Akten nach Guantánamo gegangen.
Docke hatte bereits im Jahr 2003 an den Bundesnachrichtendienst geschrieben und um Aufklärung in der Sache gebeten. Ein Nachrichtendienstler versicherte zwar in einem Schreiben, datiert vom 12. Dezember 2003, er könne die "Besorgnis der Familie nachempfinden", sei aber zur Geheimhaltung verpflichtet. Nur der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, der jetzige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), dürfe "unterrichtet" werden.
Anwalt Docke zeigt sich enttäuscht, dass für den Bremer Bürger von der Regierung kein Krisenstab eingerichtet wurde, obwohl es ernste Hinweise auf Folter gab. In einem US-Urteil zum Fall Kurnaz, das der ZEIT vorliegt, zitiert die Washingtoner Richterin Joyce Hence Green auch die Beobachtung eines FBI-Beamten, wonach ein Häftling in Guantánamo bis zu 24 Stunden in der "Fötusstellung" gefesselt wurde. Der FBI-Beamte gibt auch an, einen Häftling in einer überhitzten Zelle bewusstlos liegen gesehen zu haben. "Neben ihm ein Berg Haare. Offenbar hatte er sich die ausgerissen." Ein anderer Häftling sei ständig mit Rap-Musik beschallt worden. Anwalt Docke fordert angesichts dieser behördlichen Zeugenaussagen nun mehr Engagement der neuen Regierung, "denn der Fall Kurnaz kommt einer Geiselnahme doch sehr nahe".
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