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DIE ZEIT

Berliner Anwalt verfolgt Usbekistans ehemaligen Innenminister

Hamburg (ots)

Die Generalbundesanwältin Monika Harms ist von der
Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch aufgefordert worden,
die Weigerung ihres Amtsvorgängers Kay Nehm zu überprüfen, gegen den
ehemaligen usbekischen Innenminister Zakir Almatow strafrechtliche
Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten.
Der Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck legt nach einem Bericht der ZEIT
in Karlsruhe in dieser Woche eine formelle "Gegenvorstellung" gegen
Nehms Ablehnungsbescheid vom 30. März 2006 vor. Darin widerspricht er
den Rechtsauffassungen des Ende Mai  aus dem Amt geschiedenen Chefs
der obersten Anklagebehörde.
Kritisch äußerte sich zu Nehms Ablehnungsbescheid auch der
UN-Sonderbeauftragte für Fragen der Folter, Manfred Nowak: "Das war
kein Ruhmesblatt der deutschen Justiz." Nehm habe zumindest
"blauäugig" argumentiert. Gerade am Fall Almatow hätte die deutsche
Justiz jedoch zeigen können, dass sie ihre in der Theorie
vorbildliche Haltung in Fragen der internationalen Strafjustiz auch
praktisch umzusetzen bereit sei. Nowak bedauerte, dass Nehm nicht
versucht habe, Almatows Abreise aus Deutschland zu verhindern.
Der damals noch amtierende usbekische Innenminister hatte sich im
November und Dezember 2005 zu einem Krankenhausaufenthalt in Hannover
befunden. Human Rights Watch hatte über das Büro Kaleck Strafanzeige
gegen Almatow wegen dessen Verwicklung in ein Massaker in Usbekistan
im Mai 2005 erstattet. Nach Bekanntwerden der Anzeige verschwand
Almatow aus der Klinik. Am 30. März 2006 lehnte Nehm die Aufnahme von
Ermittlungen gegen Almatow ab.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 26 vom 22. Juni 2006 senden
   wir Ihnen gerne zu.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax:
040/3280-558, E-Mail:  bunse@zeit.de)

Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

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