Tote Bundeswehrsoldaten schlechter gestellt als Weltkriegs-Gefallene
Hamburg (ots)
Bei Auslandseinsätzen gestorbene Bundeswehrsoldaten sind in der staatlichen Fürsorge für ihre Gräber schlechter gestellt als deutsche Kriegstote aus den beiden Weltkriegen. Wie die ZEIT berichtet, gilt für die Kriegstoten das Gräbergesetz, wonach der Staat die Fürsorge für die letzte Ruhestätte übernimmt und für ein andauerndes Ruherecht eintritt. Ergebnis sind die gepflegten Friedhöfe der Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs.
Für im Auslandseinsatz gestorbene Bundeswehrsoldaten dagegen zahlt der Staat nur die Überführung, die Beerdigung und das Grab für 20 bis 25 Jahre. Die Grabpflege und die nach Ablauf dieser Frist fälligen Gebühren müssen die Hinterbliebenen tragen.
Nach Informationen der ZEIT sind die Gräber getöteter Bundeswehrsoldaten somit nicht dauerhaft geschützt. So könnte ein solches Grab nach Ablauf der Liegefrist eingeebnet werden. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) fordert vom Bundesverteidigungsministerium daher eine Gesetzesänderung. "Wir wollen, dass der Staat die rechtlichen Grundlagen schafft, damit so ein Grab dauerhaft gesichert ist", sagt VDK-Präsident Reinhard Führer der ZEIT. Das Bundesverteidigungsministerium lehnt das ab. Bisher sind 64 Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen gestorben.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 47 vom 16. November 2006 senden wir Ihnen gerne zu.
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