"CSU-Landesgruppe
Kalb: Selbstgestecktes Ziel verfehlt"
Berlin (ots)
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steuersenkungsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steuersenkungsgesetzes hat die Koalition das selbst gesteckte Ziel, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, bereits im Ansatz verfehlt. Hinter den vollmundigen Ankündigungen stecken nämlich neue Komplizierungen und Ungerechtigkeiten für Bürger und Betriebe, weil Rot-Grün zu einer grundlegenden und schnellen Steuerreform aus ideologischen Gründen nicht bereit ist. Statt einer zügigen Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze werden die Steuerzahler über fünf Jahre vertröstet und mit Halbheiten abgespeist.
Personenunternehmen ziehen bei Rot-Grün steuerlich gegenüber Kapitalgesellschaften den Kürzeren. Weder die Option zur Körperschaftsteuer noch die Gewerbesteueranrechnung können zu einer wirklichen Reduzierung der Steuerbelastung beitragen, somit bleibt der Mittelstand als Motor für Arbeitsplätze auf der Strecke. Die Option ist nichts anders als ein Trugbild für Personenunternehmen. Sie führt zur weiteren Verkomplizierung, da neben zusätzlicher Beratung mehr Verwaltungsaufwand auf die Betriebe zukommt. Darüber hinaus ist die Belastung bei der Erbschaftsteuer nicht zu vernachlässigen. Der Katalog der Gegenfinanzierungsmaßnahmen hat es aber auch in sich: Neben den verschlechterten Abschreibungsbedingungen (degressive Abschreibung, AfA-Tabellen) belastet der Wegfall der Anspar-, Sonderabschreibung (§ 7g Einkommensteuergesetz, wichtiges Instrument der Innenfinanzierung) Personenunternehmen zusätzlich. Vergessen werden darf dabei auch nicht, dass der Mittelstand bereits durch die vorhergehenden Steuergesetze u.a. bei der Betriebsaufgabe steuerlich enorm belastet wurde. Zur Benachteiligung der Personenunternehmen führt insbesondere auch, dass nur Kapitalgesellschaften ohne jegliche Steuerbelastung Beteiligungen verkaufen können. Hinter diesen Überlegungen steht einzig und allein die Grundannahme der Koalition, dass möglichst viele Betriebe als Kapitalgesellschaft und nicht als Personenunternehmen geführt werden sollen. Wer einer weiteren Vergesellschaftung das Wort redet, missachtet dabei bewusst die seit über 50 Jahren in Deutschland sehr erfolgreiche Unternehmenskultur.
Völlig unverständlich ist für breite Bevölkerungsgruppen, warum bei diesem Gesetz ausgerechnet Kleinaktionäre auf der Strecke bleiben sollen. Die Aufgabe des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens zugunsten eines Halbeinkünfteverfahrens erfolgt unter fadenscheinigen Gründen. Während Kapitalgesellschaften ihre Dividenden steuerfrei einstreichen können und Großanleger steuerlich entlastet werden, müssen Kleinaktionäre ihre Dividenden höher versteuern, so dass ihnen unter dem Strich deutlich weniger im Portemonnaie verbleibt. [Beispiel: 200 DM Unternehmensgewinn flossen bisher voll zum Kleinaktionär, der sonst keine Kapitaleinkünfte hatte. Zukünftig kommen bei ihm nur noch 150 DM an.] Wo hier die Steuergerechtigkeit steckt, ist nicht ersichtlich.
Äußerungen, wonach bei der weiteren Gesetzesberatungen über zusätzliche Entlastungen für den Mittelstand oder Besonderheiten für Kleinaktionäre nachzudenken ist, machen eigentlich deutlich, wie mangelhaft und unausgewogen der jetzige Gesetzentwurf tatsächlich ist. Die Steuerpolitik der Koalition ist leider getragen von einem Herumdoktern an den einzelnen steuerlichen Bereichen, was unter dem Strich letztlich zu einer Erhöhung der Steuerbelastung insgesamt führt. Vergessen werden darf nämlich nicht, dass mit der Ökosteuer bis 2005 einschließlich Mehrwertsteuer über 200 Mrd. DM in die Staatskasse gespült werden.
Nur durch die Senkung aller Steuersätze unter Beibehaltung des bestehenden Systems, wie die Union in ihrem Konzept "Die Bessere Alternative" plant, kann es zu verfassungskonformen und schnellen Steuersenkungen ohne neue Ungerechtigkeiten kommen. Bei den kommenden Gesetzesberatungen werden wir deshalb unser Konzept zum Maßstab für die Beurteilung der Regierungsvorschläge nehmen.
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