CSU-Landesgruppe
Oswald: Rot-Grüne Wohnungsbaureform ist
unzureichend!
Berlin (ots)
Zu der am Freitag im Bundestag anstehenden Beratung des Regierungsentwurfs zum Wohnungsbaureformgesetz erklärt der frühere Bundesminister für Wohnungswesen und jetzige Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages, Eduard Oswald:
Das seit 1956 nahezu unverändert gebliebene Wohnungsbaurecht muss reformiert werden, darin sind wir uns alle einig!
Allerdings können CDU und CSU den zur Beschlussfassung jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung in entscheidenden Bereichen nicht mittragen. An ein Reformgesetz, das auf einen längerfristigen Geltungszeitraum ausgelegt ist und dem hohe Bedeutung für die soziale Wohnraumversorgung zukommt, sind Anforderungen zu stellen, denen der Regierungsentwurf in Kernelementen nicht gerecht wird.
Vor allem mangelt es dem Gesetz an der nicht ausreichenden Finanzausstattung und der Einengung des Handlungsspielraums der Länder. Die rot-grüne Bundesregierung hat die Mittel für den sozialen Wohnungsbau drastisch zusammengestrichen. Entgegen entsprechender Zusagen im Bundestagswahljahr 1998 wird noch nicht einmal ein Beitrag zur Verstetigung der Bundesfinanzhilfen geleistet.
Unzureichend geregelt sind im Gesetzentwurf außerdem die Anpassung der seit 1994 unverändert gebliebenen Einkommensgrenzen, die Wohneigentumsförderung, insbesondere für junge Ehepaare, die Vermeidung von Leistungsmissbrauch und die Ausgestaltung von Belegungsbindungen.
Leider hat sich die rot-grüne Regierungskoalition auch in der Behandlung des Gesetzentwurfs in der Ausschuss-Sitzung am 20. Juni 2001 zu keinen Kompromissen bereitgefunden. Für die CDU/CSU ist die jetzt zur Abstimmung im Plenum anstehende Gesetzesfassung aus wohnungspolitischer Verantwortung unannehmbar, da sie keine geeignete Grundlage bietet, die soziale Wohnraumversorgung wie auch die Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbaus sicherzustellen.
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