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Zeitlmann: Zuwanderungsgesetz verfassungswidrig

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts über das Zuwanderungsgesetz erklärt der
innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Wolfgang Zeitlmann:
Das rot-grüne Zuwanderungserhöhungsgesetz ist verfassungswidrig.
Bei der Beschlussfassung im Bundesrat wurden die Stimmen Brandenburgs
nicht einheitlich abgegeben. Das verlangt aber die Verfassung. Die
Stimmen hätten daher vom amtierenden SPD-Bundesratspräsidenten
Wowereit nicht als Zustimmung gewertet werden dürfen. Das Gesetz
hätte folglich nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wenn das Gesetz nun neu eingebracht werden muss, müssen es SPD und
Grüne auch inhaltlich auf den Prüfstand stellen lassen. Mit dem
Koalitionsvertrag haben sie die Katze allerdings aus dem Sack
gelassen. Dort ist keine Rede mehr von Steuerung oder gar Begrenzung
der Zuwanderung. Vielmehr haben SPD und Grüne vereinbart,
Einwanderung zu gestalten und Menschen aus allen Ländern dieser Erde
weitere Anreize für eine Flucht nach Deutschland zu geben. Nach den
rot-grünen Vorstellungen könnten sie schließlich auch auf ein
Bleiberecht hoffen.
Mit diesem rot-grünen Gesetz würde die Zuwanderung nach
Deutschland in unerträglichem Maße zunehmen. Die rot-grünen Pläne,
die Zuwanderungsmöglichkeiten über den Verordnungsweg noch
auszudehnen, sprechen für sich. Rot-Grün will die deutsche
Gesellschaft zu einer Multi-Kulti-Gesellschaft machen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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