CSU-Landesgruppe
Mayer: Rot-Grünes Prostitutionsgesetz ist gescheitert
Berlin (ots)
Zum Medienberichten über eine interne Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach Arbeitsagenturen Frauen nicht in den Bereich sexueller Dienstleistungen vermitteln dürfen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung ist gescheitert. Es hat in vielen Bereichen zu Verschlechterungen und zur Rechtsunsicherheit geführt. Es ist bezeichnend, dass sich die Bundesagentur für Arbeit intern zur Klarstellung veranlasst sieht, dass keine Vermittlung Arbeitssuchender ins Rotlichtmilieu erfolgen darf. Eine gesetzliche Klarstellung wäre jedoch gegenüber einer bloßen Verwaltungsanweisung vorzugswürdig, um unzweifelhaft deutlich zu machen, dass derartige Arbeitsvermittlungen gegen fundamentale gesellschaftliche Anschauungen verstoßen und daher nicht hinnehmbar sind.
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hat zudem die Situation der Prostituierten in den Bordellen verschlechtert. Wegen Prostitutionsförderung kann heute nur noch bestraft werden, wer Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Bordellbetreiber können daher heute den Prostituierten ungestraft rigide und erniedrigende "Arbeitsbedingungen" auferlegen. So hatte in einem beim Landgericht Augsburg anhängigen Fall ein Bordellbetreiber ein "Nacktgebot" und Dumping-Entgelte für die Prostituierten vorgeschrieben, ohne dass dies nach geltendem Recht für eine Anklageerhebung reichte. Derartigen Verhaltensweisen, die durch das Prostitutionsgesetz erst geschaffen bzw. zumindest legalisiert worden sind, darf die Rechtsordnung nicht ihren Schutz gewähren.
Es ist zudem zu befürchten, dass aufgrund der Entschärfung der Straftatbestände der Prostitutionsförderung und Zuhälterei durch das Prostitutionsgesetz auch vermehrt schwere Menschenhandelsdelikte unaufgeklärt bleiben. Die bis Ende 2001 geltenden Straftatbestände der Prostitutionsförderung und Zuhälterei boten in vielen Fällen auch den Anknüpfungspunkt für Ermittlungen, bei denen noch schwerere Menschenhandelsdelikte aufgeklärt wurden. Dieser Anknüpfungspunkt fehlt heute häufig. Bezeichnend ist hierfür die Entwicklung der polizeilich registrierten Fallzahlen für Zuhälterei und Prostitutionsförderung bzw. Ausbeutung von Prostituierten vor und nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes zum 1. Januar 2002. Für den Straftatbestand der Prostitutionsförderung wurden im Jahr 2001 in der polizeilichen Kriminalstatistik noch 929 Fälle erfasst. Im Jahr 2005 finden sich unter dem neuen Tatbestand der Ausbeutung der Prostituierten gerade noch 130 Fälle. Beim Straftatbestand der Zuhälterei stehen den 1.010 im Jahre 2001 erfassten Fällen im Jahre 2005 nur noch 436 Fälle gegenüber. Wenn der strafrechtliche Anknüpfungspunkt fehlt, können die Strafverfolgungsorgane naturgemäß auch nicht mehr ermitteln. Es muss befürchtet werden, dass aufgrund dessen die im Hintergrund agierenden Menschenhändlerringe nicht mehr effektiv bekämpft werden können.
An diesen Fällen und Zahlen zeigt sich, dass das Prostitutionsgesetz korrekturbedürftig ist. Es sollte ohne ideologische Scheuklappen über Korrekturmaßnahmen nachgedacht werden, um derartigen Auswüchsen entgegenzuwirken.
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