Berliner Zeitung: Kommentar zum Paragrafen 219a. Von Christine Dankbar
Berlin (ots)
Auch künftig dürfen Ärzte oder Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auf ihrer Webseite keinerlei weitergehende Informationen darüber anbieten. Erlaubt ist nur der Satz, dass Abbrüche vorgenommen werden. Alles andere steht unter Strafe, weil es als Werbung interpretiert werden und Frauen in ihrer Naivität womöglich zum Abbruch verführen könnte. Sie sollen sich daher erst einmal bei "neutralen Stellen" informieren. Misstrauen gegenüber Ärzten, die Abbrüche anbieten, und arrogante Gängelei von Frauen, die einen erwägen. Das sind die Realitäten im Jahr 2019 in Deutschland.
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