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Leafly.de: 1 Jahr Cannabis auf Rezept - Die große Bilanz

Leafly.de: 1 Jahr Cannabis auf Rezept - Die große Bilanz
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Berlin (ots)

Am 10. März wird das sogenannte Cannabisgesetz ein Jahr alt. Leafly.de, Deutschlands großes Wissensportal für Cannabis als Medizin, zieht Bilanz und lässt sowohl Politik wie auch Krankenkassen und weitere Akteure aus dem Gesundheitsbetrieb zu Wort kommen. Baustellen gibt es reichlich: Von hohen Ablehnungszahlen und ebensolchen Preisen bis zu Lieferschwierigkeiten und verunsicherten Ärzten. Aber es gibt auch Erfolge: Geschätzt 13.000 Schwerkranke haben dank des neuen Gesetzes eine Kostenerstattung für die Behandlung mit Cannabis erhalten.

Seit dem 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten, in Deutschland erlaubt, Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Das sogenannte 'Cannabisgesetz' soll schwerkranken Patienten helfen. Demnach müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlungskosten aufkommen - doch wie sieht die Praxis aus?

"Im Schnitt werden 61 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme genehmigt - insgesamt wurden 13.593 Anträge gestellt. Damit ist die Genehmigungsquote im Vergleich zum letzten Sommer gestiegen, damals wurden weniger als 50 Prozent der gestellten Anträge genehmigt. Da der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) solche Daten nicht erhebt, kann hier kein Vergleich gezogen werden - die Privatpatienten erhöhen die Zahl der eingegangenen Anträge entsprechend", erklärt Sandrina Kömm-Benson, Chefredakteurin von Leafly.de.

Gründe für die Ablehnung liegen häufig im Formalen: "Unvollständige sowie nicht ausreichend begründete Anträge auf Kostenübernahme sind die häufigsten Gründe für negative Prüfergebnisse des Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)", so eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse. Bei der AOK wurden in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes rund 15 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme aus formalen Gründen abgelehnt. In vielen Fällen wird abgelehnt, weil die 'medizinisch begründete und nachvollziehbare Einschätzung des Arztes' fehlt, so die AOK. Klar wehren sich die Krankenkassen gegen den Vorwurf, sie würden willkürlich entscheiden oder seien zu restriktiv in ihren Ablehnungen.

Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit rund 13.000 Cannabispatienten in Deutschland eine Kostenübernahme für ihre Medikamente erhalten. Marktinsider der Pharmaindustrie sprechen aktuell von etwa 33.000 bis 35.000 Patienten, die Cannabis als Medizin erhalten könnten. Vor März 2017 gab es knapp 1.000 Patienten in Deutschland, die Medizinalhanf mit einer Ausnahmegenehmigung verwenden durften. Der Bedarf an Cannabisblüten wurde von der Bundesregierung von Anfang an als deutlich zu niedrig angesetzt.

So ist auch zu erklären, wie die Lieferengpässe bei den Cannabisblüten zustande kamen und kommen. Deutschland importiert aktuell 700 Kilogramm Cannabisblüten aus den Niederlanden. Weitere Blüten kommen aus Kanada. Doch die gelieferten Mengen reichen bei weitem nicht aus den Bedarf zu decken.

Auch die für 2019 geplante Ernte in Deutschland, die durch die Cannabisagentur ausgeschrieben wurde, ist in weitere Ferne gerückt. Rund 1,5 Tonnen wurden ausgeschrieben, gebraucht wird aber in etwa das Dreifache. Zudem befindet sich das Ausschreibungsverfahren derzeit noch im Anhörungsstatus am OLG Düsseldorf. Ein neuer Anhörungstermin ist für Ende März 2018 angesetzt. Wann also die Bewerber ihre Betriebe bauen und/oder in Betrieb nehmen können, bleibt abzuwarten. Ob so die Ernte von heimischen Medizinalhanf zu 2019 garantiert werden kann, ist mehr als fraglich. Engpässe sind programmiert. Hier muss nun im Interesse der Patienten schnellstens nachgesteuert und eine Entscheidung getroffen werden.

Laut einer Umfrage unter Medizinern vom Oktober 2017 wurden am häufigsten die Fertigarzneimittel Sativex (vor allem bei Multiple-Sklerose-Patienten eingesetzt) und Canemes (bei erwachsenen Krebspatienten gegen Übelkeit und Erbrechen) verordnet. Auf diese beiden Medikamente entfielen 51 Prozent der Verschreibungen. Am zweithäufigsten wurden cannabishaltige Zubereitungen mit dem Wirkstoff Dronabinol verschrieben. Dagegen wurden unverarbeitete Cannabisblüten am wenigsten verschrieben, knapp 1.000-mal.

Mediziner bestätigen diese Zahlen nicht unbedingt. "Seit der Gesetzesänderung konnte ich einen starken Anstieg der Patientenzahlen feststellen. In meine Sprechstunden kamen etwa gleichviel Privat- wie Kassenpatienten. Die am häufigsten verordneten Medikationen waren bei mir Cannabisblüten und Dronabinol und dies in der ungefähr gleichen Menge. Chronische Schmerzpatienten stellen sich am häufigsten bei mir vor. Ich persönlich sehe Cannabis als Medizin als eine oft ausgesprochen sinnvolle Sache an. Die Gesetzesänderung ist dabei sehr hilfreich. Neben allen mittlerweile sichtbaren Fehlern und Unzulänglichkeiten des Gesetzes, die behoben werden müssen und werden, ist dies wahrscheinlich der Beginn einer neuen Ära. Und dafür bin ich sehr dankbar", so Dr. med. Christian Kessler, Oberarzt Forschungskoordination und Projektmanagement der Abteilung Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin.

Die Bundesregierung jedenfalls zeigt sich zufrieden mit dem Cannabisgesetz. Stephan Pilsinger (CSU), Humanmediziner und neuer Gesundheitsexperte der Union im Bundestag, erklärt gegenüber Leafly.de: "Mit dem Cannabisgesetz haben wir einen sehr wichtigen Schritt in der Versorgung Schwerstkranker gemacht. Für viele Betroffene bedeutet dies eine Entlastung".

Im Gegensatz hierzu fällt die Bilanz der Opposition anders aus: Grüne und Linke finden die hohen Ablehnungszahlen der Krankenkassen ärgerlich. Die Ärztin und drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Dr. Kirsten Kappert-Gonther: "Mir leuchtet nach wie vor nicht ein, warum der MDK eine ärztliche Verordnung erneut überprüfen muss. Im Einzelfall kann sich das mal anders darstellen. Generell muss gelten: Verordnet ist verordnet und muss in der Regel nicht erneut überprüft werden".

Die Krankenkassen befürworten offiziell das Cannabisgesetz, jedenfalls für einzelne Patienten. Allerdings kritisiert etwa die AOK, dass das "Gesetz an vielen Stellen unscharf bleibt. (...) Ungewiss bleibt beispielsweise, welche Diagnose oder Krankheitsbilder als schwerwiegend im Sinne der Regelung einzustufen sind".

Der GKV-Spitzenverband hofft auf aussagestarke Ergebnisse der Begleitstudie. Sprecherin Janka Hegemeister fasst zusammen: "Auf Basis dieser wissenschaftlichen Analyse wird sich in einigen Jahren zeigen müssen, ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört". Doch mit diesen Ergebnissen ist nicht vor Ende 2022 zu rechnen.

Grundsätzlich bleiben folgende Probleme beim Verschreiben von Cannabis auf Rezept:

- mangelndes Fachwissen der Ärztinnen und Ärzte in puncto 
  Cannabis-Behandlung und Cannabinoide 
- hoher Aufwand für den Arzt, der nur mangelhaft vergütet wird 
- Regressrisiko für die Vertragsärztin bei Kassenpatienten 
- Haftungsrisiko für Mediziner

Erschwerend kommt auch der Preis für Cannabis hinzu. Vor März 2017 kostete ein Gramm Cannabis in der Apotheke zwischen zwölf und 15 Euro, inzwischen hat sich dieser Preis verdoppelt. Dieser Preisanstieg ist einerseits mit der gestiegenen Nachfrage zu erklären, andererseits ergibt er sich nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes aus der Arzneimittelpreisverordnung, die dafür sorgt, dass Apotheker hohe Zuschläge auf das Produkt erheben.

Grundsätzlich hat Cannabis als Medizin in Deutschland ein gutes Image. Laut einer repräsentativen Umfrage des Institutes Innofact AG unter 1.000 Personen sehen drei Viertel der Befragten (74 Prozent) die Gesetzesänderung im vergangenen Jahr als positiv. Bei älteren Menschen und Frauen ist die Akzeptanz sogar noch höher: 78 Prozent der weiblichen Befragten befürworten Cannabis als Medizin, 85 Prozent der 50-60-jährigen, sowie 79 Prozent der 60-69-jährigen schätzen Medizinalhanf positiv ein. Auch das Interesse an Cannabis als Medizin ist hoch: Knapp jeder Dritte meint, er würde eine Cannabis-Behandlung ausprobieren, sei aber unsicher, ob seine Krankenkasse die Kosten trägt. Und diese Unsicherheit ärgert die Deutschen: Drei Viertel sind der Meinung, dass die Krankenkasse die Cannabis-Therapie bezahlen sollte, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wird.

Fazit: Die Gesetzesänderung hat einige gute Dinge gebracht, aber auch Schwachstellen in der Praxis aufgedeckt. Wie können die weiterhin bestehenden Probleme angegangen werden? Die Lösungen müssen auf unterschiedlichen Ebenen gefunden werden:

- Für die Ärzteschaft bedarf es Fortbildungen und einer verbesserten Vergütung der anfallenden Aufgaben (Beratung zur Cannabis-Behandlung, Hilfestellung beim Ausfüllen des Kassen-Antrages, Begleiterhebung). Darüber hinaus benötigen sie Sicherheit vonseiten der Krankenkassen, um die Regressängste aus der Welt zu schaffen.

- Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linke möchten am liebsten die Krankenkassen zwingen, ihrem Versorgungsauftrag in puncto Cannabis als Medizin gerecht zu werden. Wir von Leafly.de werden verfolgen, ob der Gesetzgeber tatsächlich eingreift.

- Die Cannabisagentur muss die Versorgung mit Cannabisblüten gewährleisten, damit es bei bestimmten Sorten nicht länger zu Lieferschwierigkeiten kommt.

- Falls keine Einigung bei den Preisverhandlungen zwischen dem Apothekerverband und der GKV zustande kommt, fordert die Linkspartei, eine schnelle Lösung auf Regierungsebene zu finden.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.leafly.de.

Über Leafly.de:

Das Wissensportal Leafly.de gibt seit 4. Mai 2017 Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Einsatz von Cannabis als Medizin in Deutschland. Nach der Gesetzesänderung im März 2017 herrscht bei Patienten, Angehörigen, Ärzten, Apothekern, Pflegepersonal und Forschern nach wie vor Unsicherheit durch fehlendes Wissen. Bei Leafly.de schreiben Experten und erfahrene Autoren rund um die Cannabis im medizinischen Kontext. Damit ist die Webseite das einzige Portal in Deutschland, das sich ausschließlich mit diesem Thema befasst. Mehr unter www.leafly.de.

Pressekontakt:

Leafly Deutschland GmbH
Sandrina Kömm-Benson
c/o [know:bodies] gmbh
Sophie-Charlotten-Str. 103
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