Für "Saubere Luft" in Stuttgart: Verwaltungsgericht verhandelt über Zwangsvollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg
Berlin (ots)
Landesregierung Baden-Württemberg zögert Umsetzung des rechtskräftigen Urteils für "Saubere Luft" weiter heraus und blockiert die Vorbereitung notwendiger Diesel-Fahrverbote - Dreckige Diesel müssen noch in 2018 ausgesperrt werden
Die Menschen in Stuttgart müssen seit vielen Jahren eine gesundheitsgefährdende Konzentration des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) einatmen. Dennoch verweigert die Landesregierung Baden-Württemberg den Stuttgartern noch immer ihr Recht auf "Saubere Luft" und ignoriert das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.
Mit seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Diesel-Fahrverbote als Maßnahme für "Saubere Luft" für zulässig erklärt und deutlich gemacht, dass der NO2-Grenzwert in Stuttgart nur mit Diesel-Fahrverboten schnellstmöglich eingehalten werden kann. Die Landesregierung Baden-Württemberg ist somit aufgefordert, Diesel-Fahrverbote als schnellstmögliche Maßnahme für die "Saubere Luft" in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Dem verweigert sich die Landesregierung auch vier Monate nach dem Leipziger Urteil und hüllt sich in Schweigen.
Am 26. März 2018 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig ist.
Am 28. Juni 2018 verhandelt das Verwaltungsgericht über den Antrag der DUH, der ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorsieht. Die Verhandlung ist nicht öffentlich, DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht jedoch vor und nach der Verhandlung für Interviews zu Verfügung.
Wir freuen uns, wenn Sie vor Ort sind und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum: Donnerstag, 28.6.2018, 14 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Stuttgart, Schellingstraße 15, 1. OG, 70174 Stuttgart
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch (0151 17281752)
Mehr Informationen:
Pressemittelung vom 26.3.2018 "Für "Saubere Luft" in Stuttgart: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren ein": http://l.duh.de/p180326
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