Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Vorratsdatenspeicherung/Strobl/CDU
Stuttgart (ots)
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung ist die Versuchung groß, in politische Lethargie zu verfallen. Die große Koalition sollte dieser Versuchung nicht nachgeben. Der Richterspruch aus Luxemburg verurteilt sie keineswegs zur Tatenlosigkeit. Er ist entgegen landläufiger Deutungen auch nicht als pauschales Veto gegen Vorratsdatenspeicherung zu verstehen.
Die brisante Angelegenheit einfach zu den Akten zu legen und abzuwarten, bis Brüssel eine neue Richtlinie entworfen hat, hieße, Terroristen, Mafiosi und Kinderpornohändlern kampflos das Feld zu überlassen. Ohne Vorratsdatenspeicherung riskieren diese Herrschaften wenig, wenn sie via Handy oder Internet Verbrechen organisieren. Die Richter in Luxemburg und Karlsruhe haben aufgezeigt, in welchen Grenzen die virtuelle Kommunikation überwacht werden könnte. Unter strikten Auflagen wäre das möglich - und geboten.
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